Bis anhin könnten Unternehmen nur Einbussen geltend machen, die sie bis Ende Juni 2021 erlitten hätten, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Neu sollen die von der Pandemie besonders hart getroffenen Unternehmen auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 finanziell unterstützt werden. Das gelte aber nur für Betriebe, welche die vom Bund vorgegebene Obergrenze noch nicht erreicht hätten.

Die vom Bund gesetzte Obergrenze hat zum Ziel, dass die Unternehmen nebst staatlicher Hilfe auch selber Massnahmen ergreifen. Die Unterstützung solle die unternehmerische Verantwortung nicht vollumfänglich verdrängen, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat. Es gelte, eine übermässige Abhängigkeit von staatlichen Mitteln zu verhindern. Die Obergrenze solle somit die Gefahr, dass grundsätzlich defizitäre Geschäftsmodelle künstlich erhalten würden, reduzieren.

Zusatz- und Nachtragskredit
Das Parlament soll einen Zusatzkredit von 8,78 Millionen Franken bewilligen. Damit sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken rückwirkend im zweiten Halbjahr 2021 mit Härtefallgeldern unterstützt werden.

Der Bund, der für die Härtefallmassnahmen zu Gunsten dieser grösseren Unternehmen zuständig ist, wird dem Kanton die Aufwendungen später rückerstatten. Er stellt die Mittel aus der sogenannten Bundesratsreserve zur Verfügung.

Für die Hilfe an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Franken sind dagegen die Kantone zuständig. Der Bund übernimmt von der geleisteten Hilfe aber einen Anteil von 70 Prozent.

Für diese Unternehmen hat der Kanton für das zweite Halbjahr 2021 noch 22,7 Millionen Franken der 62,7 Millionen Franken zur Verfügung, die er 2021 bewilligt hat. Davon soll das Parlament den Kantonsanteil von 30 Prozent oder 6,8 Millionen Franken in Form eines Nachtragskredits für 2022 freigeben.

Keine grundlegenden Änderungen
Damit der Kanton Luzern die Härtefallhilfe für das zweite Halbjahr 2021 leisten kann, muss der Regierungsrat seine entsprechende Verordnung anpassen. Im Grundsatz blieben die Voraussetzungen unverändert, teilte er mit.

Der Kanton befasst sich ferner mit der Hilfe für die ersten sechs Monate 2022. Die Massnahmen würden gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden und den Sozialpartner erarbeitet, teilte er mit. Details dazu würden zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Als Härtefälle gelten Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen stark gelitten haben. Diese Unternehmen werden seit Ende 2020 von Bund und Kantonen finanziell unterstützt. Bislang wurden rund 250 Millionen Franken an Luzerner Unternehmen ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die seit Ende 2020 während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen waren. Sie erhalten ohne bestimmte Umsatzeinbusse Zugang zu Härtefallmassnahmen. Betriebe, die nicht behördlich geschlossen waren, müssen im Vergleich zu den Vorjahren 2018 und 2019 eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent aufweisen. (sda/npa)