Der Ständerat lehnte die parlamentarische Initiative von Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO) mit 26 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Dieser wollte in der Verfassung verankern, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum verhüllen darf.

Das Verbot hätte neben der Vollverschleierung (Burka) auch den Gesichtsschleier (Niqab) umfasst, der nur die Augen freilässt. Andere Formen der Verschleierung wären ebenfalls unter die Bestimmung gefallen.

Im Ständerat wiesen die Gegner darauf hin, dass Burka und Niqab in der Schweiz selten anzutreffen seien. Ihretwegen drohten nun aber nationale Kleidervorschriften, stellte Andrea Caroni (FDP/AR) fest. Das widerspreche den freiheitlichen Grundsätzen.

Mehr Nacktwanderer als Burkas
Die Standesvertreter betonten zudem, die Kompetenz liege bei den Kantonen. Diese sollten gemäss ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Regelungen erlassen können. Im Appenzell beispielsweise gebe es mehr Nacktwanderer als Burkaträgerinnen, sagte Caroni. Deswegen habe das Parlament aber kein nationales Nacktwandererverbot erlassen. Die beiden Appenzell hätten das auf kantonaler Ebene geregelt.

Ein weiteres Argument war der Tourismus. Er selbst würde nie im Leben solche Kleidung tragen, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Ein Verbot wäre aber ein Problem für den Tourismus, die Zahl von Touristinnen und Touristen aus islamischen Ländern steige.

Der Nationalrat hatte der Initiative im Herbst äusserst knapp zugestimmt, mit 88 zu 87 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Vollverschleierung und der radikale Islam müssten in einem Zusammenhang gesehen werden, sagte Wobmann in der grossen Kammer.

Nach dem Nein im Ständerat kommt es nun voraussichtlich zu einerVolksabstimmung: Das «Egerkinger Komitee» um Wobmann hat die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» lanciert. Die Initianten haben bis am 15. September 2017 Zeit, die nötigen 100'000 gültigen Unterschriften zu sammeln. Nach Angaben von Rednern im Ständerat sind bereits 70'000 Unterschriften zusammen gekommen.

Im Kanton Tessin gilt seit dem 1. Juli 2016 ein Verhüllungsverbot.Die Stimmberechtigten hatten 2013 eine entsprechende Initiative auf kantonaler Ebene angenommen. Im ersten halben Jahr wurde gegen sechs Frauen ein Verfahren eröffnet. (sda/dst)