Heute bezahlen Restaurants auf Speisen mit 8 Prozent einen höheren Mehrwertsteuersatz als Take-Aways. Diese unterliegen einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent. Um diese Ungleichbehandlung zu beheben lancierte Gastrosuisse im September 2011 die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung». Auch Restaurants sollten vom tieferen Satz profitieren können.

Die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat entschieden sich der Gastrosuisse-Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag zu begegnen. Demnach soll der Satz für Take-Aways erhöht und nicht – wie die Gastrobranche verlangt – jener für Restaurants gesenkt werden. Heute bezahlen Restaurants auf Speisen einen höheren Mehrwertsteuersatz als Take-Aways.

Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative sei in der Praxis leider kaum umsetzbar, schreibt der Wirteverband in einer Mitteilung von Dienstagabend, weshalb ein neuer Lösungsansatz in Form einer direkten Gegenpolitisch neu lanciert werden soll.

Sondersatz für die Hotellerie würde angehoben
«Eine verminderte Diskriminierung könnte über die Einführung eines gastgewerblichen Sondersatzes erzielt werden», stellt Gastrosuisse-Präsident Klaus Künzli fest. Unter diesen neuen Gastgewerbesatz würden die Leistungen der Restauration und der Beherbergung gleichermassen fallen. Nicht erfasst wären «warme Take-Aways» und Alkoholika.

Gemäss ersten Berechnungen könnte dieser neue Sondersatz bei 5,5 Prozent liegen, hält der Wirteverband weiter fest. Bei verkraftbaren Mindereinnahmen für den Staat würden der aktuell geltende Normalsatz und der reduzierte Satz bestehen bleiben. Ein weiterer Vorteil sieht Gastrosuisse darin, dass auch die Beherbergung im neuen Sondersatz enthalten wäre und im Unterschied zu heute dauerhaft verankert würde.

Damit müssten die Hoteliers tiefer in die Tasche greifen. Der Sondersatz für die Hotellerie beträgt 3,8 Prozent. Wegen der schwierigen Wirtschaftslage wurde diese Ausnahme 1996 befristet eingeführt. Im Juni verlängerte das Parlament den Sondersatz bis 2017. Die Befürworter argumentierten mit der schwierigen Situation der Hotellerie angesichts des starken Frankens. Der Tourismus könne seine Tätigkeit nicht einfach ins Ausland verlagern. Er müsse konkurrenzfähig bleiben.

Hotellerie will Idee intern prüfen
Für den Branchenverband hotelleriesuisse bedeutet die Weiterführung dieses Sondersatzes Kontinuität und Wettbewerbs­fähigkeit für die Branche. Der Vorstoss von Gastrosuisse erfolgt daher überraschend.

«Die Idee eines neuen gemeinsamen Mehrwertssteuersatzes für Hotels und Restaurants ist neu», sagt Monika Güntensperger, Leiterin Wirtschaftspolitik von hotelleriesuisse, auf Anfrage der htr. Derzeit sei es zu früh für eine Stellungnahme. «Wir müssen die Idee zuerst intern prüfen und mit anderen betroffenen Akteuren im Rahmen der zuständigen Kommission für Wirtschaftspolitik des Schweizer Tourismus-Verbands diskutieren», hält Güntensperger weiter fest. (npa)