(Keystone-SDA) Die Residenzen des Bürgenstock Resort dürfen nicht als reine Ferienwohnung genutzt werden, sondern als Hotelunterkunft. Zu diesem Entschluss kommt das Nidwaldner Verwaltungsgericht. Dieses hiess die Beschwerde des Bundesamts für Justiz teilweise gut. Das Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, ist nicht rechtskräftig.

Das Resort besteht aus rund 30 Gebäuden mit vier Hotels, zwölf Restaurants und Bars sowie 67 Einheiten des Hotelwohnens, die sich über mehrere Gebäude verteilen. Das vom Staatsfonds Katars finanzierte Resort unterliegt der Lex Koller. Das Gesetz erschwert den Erwerb und Verkauf von Wohneigentum durch ausländische Besitzer.

Verursacht wurde der Rechtsstreit, durch die mit einer kleinen Küche (Kitchenette) ausgerüsteten Residenzen, die vollwertige Küchen erhalten sollen, um sie besser verkaufen zu können. Gemäss Medienberichten war die Nachfrage nach den Suiten äusserst gering. Die zuständige Bundesbehörde legte gegen die Bewilligung des Kantons für die Küchen ihr Veto ein, weil damit der Hotelcharakter infrage gestellt und die Residenzen zu gewöhnlichen Ferienwohnungen werden könnten. Der Hotelcharakter ist nötig, damit die Suiten trotz Lex Koller an ausländische Interessenten verkauft werden können.

Kanton muss Sache neu beurteilen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden teilt diese Bedenken. Es untersagt zwar vollwertig ausgestattete Küchen nicht. Es verlangt aber vom Resort, dass es sicherstellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Suiten einen angemessenen Teil hotelmässiger Dienstleistungen einkaufe. Um dies sicherzustellen, hatte der Kanton Nidwalden angeordnet, dass mit einem finanziellen Anreiz die Bewohnerinnen und Bewohner zum Bezug von Hoteldienstleistungen animiert werden sollen. Die verfügte Pauschale erachtete das Gericht aber als zu gering. Es brauche griffigere betriebliche Auflagen.

Das Verwaltungsgericht hiess deswegen die Beschwerde des Bundesamts für Justiz teilweise gut. Es hob die kantonale Bewilligung in einem Punkt auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an den Kanton Nidwalden zurück. Das Bundesamt für Justiz kommentiere das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgrund des laufenden Verfahrens nicht, wie es auf Anfrage von Keystone-SDA hiess. Es verwies darauf, dass die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen sei.