Der Gestaltungsplan soll nach dem Willen des Regierungsrates die Voraussetzungen «für die privaten und öffentlichen Nutzungen auf dem Uto Kulm» schaffen. Er regelt unter anderem, wie die Terrassen und weiteren Aussenflächen genutzt werden dürfen, welche Bereiche öffentlich zugänglich zu sein haben und welche Zufahrten wie oft auf den Üetliberg möglich sind. Der Verein Pro Üetliberg reichte gemeinsam mit dem Zürcher Heimatschutz einen Rekurs gegen den im Januar 2017 von der Regierung festgesetzten Gestaltungsplan ein: Diesen wies das Baurekursgericht nun ab, wie Vereinspräsidentin Margrith Gysel einen Bericht der «Limmattaler Zeitung» bestätigt.

Die Öffentlichkeit und die Umwelt hätten mit dem Gestaltungsplan das Nachsehen, glauben die Vereinsmitglieder. Es seien dem Hotel- und Restaurantbetreiber unter anderem zu viele und zu laute Veranstaltungen im Freien erlaubt, auch sei das Verkehrsregime zu lasch, kritisierten sie im Verfahren. Die kantonale Baudirektion sprach bei der Festsetzung hingegen von einem «ausgewogenen Gestaltungsplan», der den verschiedenen Interessen gerecht werde.

So seien die Auswirkungen auf das Gebiet, das im Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung enthalten ist, minimiert worden. Zudem seien die Anliegen der Erholungssuchenden angemessen umgesetzt und die Eigentumsrechte des Hotel-Uto-Kulm-Besitzers gewahrt worden. Ob der Verein Pro Üetliberg und der Zürcher Heimatschutz den Entscheid nun an das Verwaltungsgericht weiterziehen ist noch offen. Es gelte zunächst, die Begründung des Baurekursgerichts zu analysieren, sagte Gysel. (sda/og)