Die Fallzahlen seien momentan zwar mehr oder weniger stabil, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Er warnte aber: «Die Lage ist fragil.» Das zeige auch der Blick ins Ausland.

Berset appellierte an die Disziplin der Bevölkerung: «Bitte halten sie sich weiterhin an die Regeln.» Es sei absolut notwendig, dass sich viele testen liessen, auch bei leichten Symptomen. Es brauche ein Engagement von allen.

Schnellere Testergebnisse
Die Kosten sollten dabei kein Hinderungsgrund mehr sein. «Wir haben die Situation korrigiert», sagte Berset. Ab sofort solle niemand einen Corona-Test aus finanziellen Gründen ausschlagen. Ab Donnerstag übernimmt der Bund die Kosten.

Das gilt allen voran für Tests von symptomatischen Personen sowie für Personen, die nachweislich in Kontakt mit einem Covid-19-Fall hatten. Kantonsärztinnen und Kantonsärzte können auch entscheiden, dass asymptomatische Personen getestet werden, «wenn dies für eine Ausbruchsuntersuchung und -kontrolle gerechtfertigt ist».

Wichtig sei, dass Personen, die auf ihr Testergebnis warten, in der Zwischenzeit zu Hause in Quarantäne bleiben, sagte Stefan Kuster, der neue Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Labore seien dazu angehalten, die Ergebnisse so schnell wie möglich vorzulegen. Berset betonte, dass es punkto Geschwindigkeit der Testergebnisse noch «Effizienzspielraum» gebe.

Weitere Millionenkredite gesprochen
Den klassischen Corona-Test vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169 Franken. Wenn ein Test nur auf Verlangen der betroffenen Person erfolgt, trägt die Patientin oder der Patient die Kosten selbst. Wenn ein Arbeitgeber einen Test verlangt, muss dieser für die Kosten aufkommen.

Die Kosten für serologische Tests übernimmt der Bund nur auf ausdrückliche Anordnung des Kantonsarztes. Serologische Tests werden derzeit vom BAG noch nicht empfohlen. Der Bundesrat sieht für den Antikörpernachweis eine Pauschale von 113 Franken vor.

Insgesamt spricht der Bundesrat für die Übernahme der Corona-Tests weitere Zusatzkredite im Umfang von 288 Millionen Franken für das Jahr 2020. Das Parlament soll diese in der Herbstsession behandeln. Für 2021 stellte Berset weitere Kredite in Aussicht.

Erwerbsersatz erst nach Bestätigung
Als Hilfsmittel für die die klassische Kontaktverfolgung (Contact Tracing) soll die Swiss-Covid-App dienen. Diese kann ab Donnerstag landesweit genutzt werden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die entsprechende Verordnung. Die freiwillige und kostenlose Anwendung in neun Sprachen soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.

Mit der Swiss-Covid-App für Mobiltelefone werden Benutzer gewarnt, falls sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
Bundesrat Berset empfahl der Bevölkerung, das technische Hilfsmittel zu benützen.

Wer sich nach einer Warnung auf Anordnung eines Arztes oder einer Behörde in Quarantäne begeben muss, hat Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz. Wer sich aber nach einer Kontaktmeldung der App freiwillig in Quarantäne begibt, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet ist, erhält diese Entschädigung nicht.

Grenzüberschreitende Anwendung
Sicherheitsbedenken rund um die App hat der Bundesrat keine. Die Anwendung sei eingehend auf die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit getestet worden, hiess es. In der Pilotphase zählte der Bund 180'000 Donwloads und 160'000 aktive Nutzer. Insgesamt seien während der Testphase 81 Meldungen eingegangen, davon hätten 11 den Programmcode betroffen. Es seien dabei keine Meldungen eingegangen, die als kritisch oder systemrelevant hätten beurteilt werden müssen.

Dereinst soll es auch möglich sein, die Swiss-Covid-App mit ausländischen Apps zu verbinden. «Wir sind im Austausch mit den Nachbarstaaten auf der technischen und der regulatorischen Ebene», sagte Sang-Il Kim vom BAG. Man versuche, gemeinsam mit den EU-Staaten eine Vereinbarung zu finden, möglichst noch im Sommer.[RELATED]

Lockerungen für Drittstaatenangehörige
Bereits eine Lösung präsentiert hat der Bundesrat betreffend Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Solche können Schweizer Unternehmen ab dem 6. Juli wieder anstellen.

Bewilligungen werden im Rahmen des Kontingentsystems wie vor der Corona-Krise erteilt. Damit werden unter anderem wieder Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich möglich. Das Gleiche gilt für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit, beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch.

Die Einschränkungen für Touristinnen und Touristen aus Drittstaaten bleiben vorläufig bestehen. Kurzaufenthalte von weniger als neunzig Tagen für Ferien, aber auch für Ausbildungen, medizinische Behandlungen oder nicht dringende geschäftliche Besprechungen sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitteilte. (sda)