Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Im Zuge der epidemiologischen Entspannung und der geplanten Öffnungsschritte will die Regierung zudem die ausserordentlichen Nothilfen für die Wirtschaft zurückzufahren. Ab 1. Juli sollen weitere Lockerungen erfolgen.


Öffnung der Gastronomie-Innenräume

[IMG 2]Der Wirteverband zeigte sich über die Öffnung der Restaurantinnenbereiche erleichtert und erfreut. Das Wegfallen der Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr und der Maskenpflicht an den Tischen wurde ebenso begrüsst wie die Erlaubnis für 6-er-Tische im Aussenbereich. «Diese zusätzlichen Lockerungen helfen unserer Branche», so Casimir Platzer, Präsident Gastrosuisse.

Auch die Hoteliers begrüssen die Lockerungen für die Gastronomie, die es den Hotels auch wieder erlaubt, externe Seminargäste an 4-er-Tischen zu bedienen. HotellerieSuisse will sich jedoch dafür einsetzen, dass in den Innenräumen die 4-er-Regelung an den Tischen fällt und Bankette in grösseren Tischrunden sowie das Tanzen vor dem 1. Juli wieder möglich wird. Ebenso sollen nur noch von einer Person pro Gästegruppe die Kontaktdaten abgeholt werden.

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) zeigt sich erfreut, dass die Öffnungsschritte weiter gehen als sie der Bundesrat ursprünglich vor zwei Wochen angekündigt hatte. «Die Lockerungen für die Restaurants sowie den MICE-Sektor werden den Städten wieder etwas Aufschwung geben», schreibt der STV auf Anfrage.


Kontakt- und Reisequarantäne

[IMG 3]Als Lichtblick bezeichnet der STV die definitive Aufhebung der Reisequarantäne für geimpfte und genesene Gäste, die aus dem Schengenraum in die Schweiz einreisen. Um die internationale Reisetätigkeit noch mehr anzukurbeln, fordert der Verband aber, dass die gleichen Voraussetzungen auch für negativ Getestete gelten. Zudem soll die Reisequarantäne für Reisende aus Drittstaaten so schnell wie möglich aufgehoben werden – und nicht erst per Juli 2021.

Dieselben Forderungen macht auch HotellerieSuisse geltend und begrüsst ebenfalls den Bundesratsentscheid, dass genesene und geimpfte Personen für sechs Monate von der Kontakt- und Reisequarantäne ausgenommen sind und bei der Einreise ihre Kontaktdaten nicht mehr abgeben müssen. 


Schrittweise Rückkehr zur Normalität in der Wirtschaft

[IMG 4]Nicht nachvollziehbar ist für die Beherbergungsindustrie und die Tourismusbranche der bundesrätliche Beschluss, die ausserordentlichen finanziellen Hilfsmassnahmen  in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen schrittweise zurückzufahren, weil mit einer baldigen Erholung der Wirtschaft gerechnet wird. Da im Tourismus und in der Hotellerie die Krise aufgrund der anhaltenden Nachfrageflaute im internationalen Reiseverkehr und beim Geschäftstourismus weiterhin anhält, pochen HotellerieSuisse und der STV zusammen mit anderen Branchenverbänden seit längerem auf eine Verlängerung der Härtefallregeln bis Ende Jahr, um die Verluste auch im zweiten Semester 2021 kompensieren zu können. Derzeit gilt diese Verordnung nur bis Ende Juni.


EU-Rahmenabkommen

Der Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen nimmt der STV zur Kenntnis. Die Tourismusbranche sei auf gute Beziehungen zur EU angewiesen, schreibt der Verband. So sichere etwa das Schengen-/Dublin-Abkommen die aus touristischer Sicht gerade zur aktuellen Zeit so wichtige Reisefreiheit sowie den Erhalt der liberalen Visabestimmungen. Aus Sicht des STV sei es nach dem Scheitern des Rahmenabkommen zwingend, die Beziehungen zur EU anderweitig zu festigen.

Gemeinsam setzen sich die Branchenverbände im Wirtschaftskomitee «Ja zum Covid-19-Gesetz» für eine Annahme der Vorlage am 13. Juni an der Urne ein. Das Gesetz rette zahlreiche Unternehmen und Arbeitsplätze sowie die darin enthaltenen wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen, wie etwa die Härtefallhilfe und die ausgebaute Kurzarbeitsentschädigung. (htr)

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