In einer wegweisenden Entscheidung während der Wintersession 2022 hat das Parlament den strukturellen Veränderungen im Tourismus Rechnung getragen. Städtische Hotels sollten künftig ebenso wie ihre Pendants im übrigen Teil der Schweiz von ergänzenden Finanzierungen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) profitieren können. Zusätzlich hatte das Parlament im Herbst 2021 eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragte, ein Impulsprogramm zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum einzuleiten. 

Statt diese beiden für die Beherbergungsbranche wichtigen Vorstösse nun im Rahmen der anstehenden SGH-Revision in die Tat umzusetzen, verlautet der Bundesrat, dass er keines der Vorhaben realisieren will. Diese Entscheidung stösst bei Hotellerie­Suisse auf grosses Unverständnis, da sie die spezifischen Herausforderungen unserer Branche ignoriert.

Die Erweiterung des SGH-Förderperimeters wäre dringend nötig, damit sich städtische Betriebe für die Zukunft fit machen können. Die Förderkriterien dürfen nicht länger auf der geografischen Lage, der Saison oder anderen äusseren Faktoren beruhen, sondern sollten vielmehr von der Art des Hotels respektive seiner Immobilie abhängig gemacht werden. Es ist dabei von entscheidender Bedeutung, dass die SGH weiterhin nur wirtschaftlich stabile Betriebe unterstützt und dort eingreift, wo es an anderer Stelle Defizite gibt, unabhängig von der Region.

Die Förderkriterien dürfen nicht länger auf äusseren Faktoren beruhen.

Eine Erweiterung des Perimeters darf aber keinesfalls auf Kosten alpiner und ländlicher Beherbergungsbetriebe erfolgen. Daher ist eine Aufstockung der Mittel der SGH unumgänglich. Da die SGH Darlehen vergibt und sich selbst finanzieren muss, entstehen dem Bund dabei lediglich einmalige Kosten.

Um das Netto-null-Ziel der Schweiz bis 2050 zu erreichen, sind auch die Beherbergungsbetriebe gefordert. Während dies in städtischen Gebieten derzeit besser gelingt, haben Betriebe im alpinen Raum mit bis zu 30 Prozent höheren Kosten zu kämpfen, bedingt durch Anfahrtswege, Mengentransport und einen Mangel an Wettbewerb zwischen Handwerkern. Daher benötigen diese Betriebe Unterstützung, um energetische Sanierungen voranzutreiben.

Die Revision der SGH ist unerlässlich, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Hotelbranche gerecht zu werden. In der Revision muss der Wille des Parlaments anerkannt und die Umsetzung der beiden Motionen gewährleistet werden.