In einer Stellungnahme zur Revision des Epidemiengesetzes verlangt HotellerieSuisse, dass Betriebe im Falle von behördlichen Massnahmen finanzielle Entschädigungen erhalten. Während der Coronapandemie waren Betriebe von drastischen Einschränkungen bis hin zu Schliessungen betroffen. Dies hatte verheerende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe, die teilweise kaum aufzufangen waren. Deshalb gilt es nun, die richtigen Schlüsse zu ziehen und möglichst viele Eventualitäten einer Epidemie gesetzlich zu regeln, so der Verband.

Wenn behördliche Massnahmen den Betrieb von Unternehmen einschränken oder gar verunmöglichen, müssen diese für die ungedeckten laufenden Kosten entschädigt werden. Dies kann zum Beispiel mittels A-fonds-perdu-Beiträgen nach klar festgelegten Kriterien erfolgen. «Während der Coronapandemie kamen auch finanziell stabile Betriebe in arge Nöte. Die Entschädigungen des Bundes haben vormals gesunde Unternehmen vor dem Ruin gerettet. In künftigen Epidemien muss dieser Mechanismus erneut greifen», sagt Nicole Brändle, designierte Direktorin von HotellerieSuisse. 

Dreistufiges Eskalationsmodell schafft Planungssicherheit 
Der Verband befürwortet das geplante Eskalationsmodell mit drei unterschiedlichen Lagen. Ein solches kann im Falle einer besonderen oder ausserordentlichen Lage seine Wirkung aber nur dann entfalten, wenn das Krisenmanagement einwandfrei funktioniert. Daher seien die dringend notwendigen – und teilweise bereits angekündigten – Anpassungen bei der Krisenorganisation des Bundes rasch voranzutreiben und zu implementieren. 

Grosse Bedeutung der touristischen Wertschöpfungskette 
Klare Regelungen für Entschädigungen während Epidemien kommen nicht nur den betroffenen Unternehmen zugute, sondern tragen auch dazu bei, die Widerstandsfähigkeit des gesamten Tourismussektors zu stärken. Die touristische Wertschöpfungskette spielt eine wesentliche Rolle in der Schweizer Wirtschaft und verdiene eine angemessene Unterstützung in Krisenzeiten, so der Verband. Durch die enge wirtschaftliche Verflechtung mit weiteren Branchen wie dem Detailhandel oder der Landwirtschaft ist schnelles Handeln im Epidemiefall entscheidend, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Branche und deren Zulieferer zu mildern. 

Keine Reiseeinschränkungen im Tourismus 
Für den Tourismus in der Schweiz sind Grenzschliessungen ein enormer Eingriff. Diese bedeuten einen vollkommenen Verlust von ausländischen Gästen, die über die Hälfte der Logiernächte in der Schweiz ausmachen. Reiseeinschränkungen entsprechen im Grundsatz der Einführung eines «Zolls» im Tourismus und beeinflussen die Nachfrage touristischer Dienstleistungen aus dem Ausland negativ. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Massnahmen im Grenzverkehr ist dabei nicht gegeben. Die während der Coronapandemie gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass es wirkungsvollere Instrumente zur Eindämmung von Pandemien gibt, wie etwa der Einsatz von Zertifikaten. 

Grenzgängerinnen und Grenzgänger angemessen berücksichtigen 
HotellerieSuisse begrüsst im Grundsatz, dass die Situation der Grenzgängerinnen und Grenzgänger vom Bundesrat berücksichtigt wird. Für die Beherbergungsbranche ist es wichtig, dass Mitarbeitende aus grenznahen Regionen weiterhin ein- und ausreisen können, um ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Deshalb fordert der Verband, dass die Massnahmen in diesem Zusammenhang klarer formuliert werden und eine klar definierte Ausnahme der Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei allfälligen Reiseeinschränkungen zur Anwendung kommt.  (mm)