Das Walliser Stimmvolk will keine längeren Ladenöffnungszeiten. Am Sonntag lehnte sie den Entwurf zur Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ) mit 64,8 Prozent ab.

In den letzten zwanzig Jahren gab es nur eine einzige bedeutende Änderung in der Walliser Gesetzgebung zu den Ladenöffnungszeiten. Mit der Revision wollte der Grosse Rat den gesetzlichen Rahmen modernisieren und dem Detailhandel in Anbetracht der sich im Wandel befindenden Lebens- und Konsumgewohnheiten mehr Handlungsspielraum bei den Ladenschlusszeiten einräumen.

Touristische Orte
Die Revision schlug eine Verlängerung der regulären Ladenschlusszeit von 18.30 Uhr auf 19.00 Uhr vor. Gleichzeitig führte sie den Begriff der vollautomatischen Läden ein, die täglich bis 22.00 Uhr hätten geöffnet bleiben können. Für touristische Orte sah das Gesetz die Beibehaltung der Möglichkeit einer erweiterten Öffnung vor. Die Gemeinden hätten entsprechenden Gebiete festlegen können.

Der Staatsrat nimmt das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis. Die kantonale Gesetzgebung bleibt unverändert mit einer Schliessung unter der Woche um 18.30 Uhr und am Samstag um 17.00 Uhr. Die touristischen Orte werden weiterhin direkt in einem Reglement des Staatsrats aufgelistet. (mm)