Nach dem Entscheid des Bundesgerichts zu den Kurtaxpauschalen für Zweitwohnungsbesitzende, haben die sechs Destinationsgemeinden zusammen mit der Aletsch Arena AG schnell gehandelt und eine Arbeitsgruppe gegründet. Die Arbeitsgruppe hat den Gemeinderäten auf Basis einer Umfrage unter den Zweitwohnungsbesitzern empfohlen, am bisherigen Kurtaxenreglement festzuhalten. Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch haben das bisherige Kurtaxenreglement an den Urversammlungen einstimmig bestätigt, meldet die Aletsch Arena AG in einer Medienmitteilung.

Alle sechs Gemeinden der Aletsch Arena hielten am bisherigen Kurtaxenreglement 2020 fest 
Das Bundesgericht bemängelte die nicht vollständig nachvollziehbare, durchschnittliche Belegung der Zweitwohnungen von 30 Tagen. Den Gemeinden der Aletsch Arena sei es ein Anliegen, die notwendigen statistischen Grundlagen zu schaffen, um diesen Wert durch ihre Zweitwohnungsbesitzern zu plausibilisieren, heisst es in der Mitteilung. Zu diesem Zweck hätten die Gemeinden das Institut für Tourismus der HES-SO Wallis als externe und neutrale Stelle beauftragt, mit den Zweitwohnungsbesitzern der sechs Destinationsgemeinden eine Umfrage durchzuführen. Der Rücklauf sei bei rund 1500 vollständigen Formularen gelegen, was einem sehr hohen Anteil von 45 Prozent entspräche. Die Resultate der Umfrage hätten die im Rechnungsmodell getroffenen Annahmen von durchschnittlichen 30 Tagen Eigenbelegung durch die Zweitwohnungsbesitzer in der Aletsch Arena nicht nur bestätigt, sondern mit 48 Tagen sogar übertroffen.

Aufgrund der hohen Beteiligung und der dadurch wissenschaftlich fundierten Resultate der Umfrage haben laut Aletsch Arena AG alle sechs betroffenen Gemeinden entschieden, am bisherigen Kurtaxenreglement vom 1.11.2020 festzuhalten. Der Kurtaxenansatz von CHF 3.50 und die bisherigen Belegungszahlen würden unverändert beibehalten.

An den Urversammlungen dieser Woche der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch wurden die vom Bundesgericht im Juli aufgehobenen Artikel 6 und 14 wieder bestätigt, heisst es in der Medienmitteilung. Der Artikel 6 regelt die Jahrespauschale für Ferienwohnungen aufgrund des durchschnittlichen Belegungsgrads und des Bettenfaktors. Artikel 14 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens für den neu bestätigten Artikel 6. Dass die Bevölkerung weiterhin hinter den Gemeinden und der Aletsch Arena AG steht, habe die Abstimmungen an den Urversammlungen eindrucksvoll gezeigt. In allen drei Gemeinden sei die neue Vorlage einstimmig und mit hoher Beteiligung angenommen worden. Im nächsten Schritt erfolge die Eingabe der Grundlagen beim Kanton und deren Homologation durch den Staatsrat. Mit dem Entscheid des Staatsrats ist das Kurtaxenreglement wieder vollständig rechtsgültig. Die Verfügungen über die Kurtaxenpauschalen können auf dieser Basis gestellt werden.