Das Zweitwohnungsgesetz verpflichtet Schweizer Gemeinden, ein Wohnungsinventar zu erstellen, um den Zweitwohnungsanteil zu ermitteln. Wo er über 20 Prozent liegt, dürfen keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden.

Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen auf diese Weise zuverlässig ermitteln. Freiwillig weisen die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen aus, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen.

Präzisere Erfassung von Leerwohnungen
Die Sektion Siedlung und Landschaft des Bundesamts für Raumentwicklung ARE veröffentlicht die Inventare jährlich Ende März. Die jetzt publizierte Aufstellung zeigt, dass sich vor allem ländlich-periphere und wenig touristische Gemeinden nahe an der 20-Prozent-Grenze für Zweitwohnungen befinden.

Der Grund für den Anstieg «dürfte die mittlerweile erfolgte Einführung eines automatischen Bereinigungsmechanismus sein, mit dem Leerwohnungen und mehrere Wohnungen, die zum selben Privathaushalt gehören, präzise erfasst werden können», schreibt das Bundesamt für Raumentwicklung in einer Mitteilung vom Dienstag.

Das Verfahren ist eröffnet
Unter die Prozent-Grenze gefallen sind 2019 beispielsweise Gsteigwiler (BE), Scharans (GR) und Bitsch (VS). Über dem kritischen Wert liegen nun neu unter anderem Walenstadt (SG), Frutigen (BE), Thusis (GR) und La Brévine (NE).

Noch ist der Bau weiterer Zweitwohnungen in den Über-20-Prozent-Gemeinden nicht definitiv untersagt, wie die ARE mitteilt. Die Gemeinden, in denen eine substanzielle Veränderung registriert wurde, haben nun 30 Tage Zeit für eine Stellungnahme, um ihr Inventar allenfalls zu präzisieren. Den definitiven Entscheid fällt die ARE. (sda)