Die Einfuhr von Pflanzen unterliegt strengen Regeln, ruft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Freitag in Erinnerung. Gewächse von ausserhalb der EU werden obligatorisch vom Pflanzenschutzdienst kontrolliert. Die Massnahme verhindert, dass Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge eingeschleppt werden.

Da die Regelungen kompliziert sind, empfiehlt der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst den völligen Verzicht auf Souvenirpflanzen. Unter anderem spielt auch das internationale Artenschutzabkommen eine Rolle. Über 25'000 Pflanzenarten dürfen so nur mit Bewilligung des Exportlandes importiert werden. Oft ist auch eine Einfuhrbewilligung der Schweiz nötig.

Das mit der Kontrolle beauftragte Grenzwachtkorps registriert seit 2016 in den beiden Landesflughäfen immer mehr Verstösse gegen die Bestimmungen. Waren es 2015 noch 213 Fälle, stieg die Zahl 2017 auf 233. 2018 wurden 426 Verstösse verzeichnet.

Wer dennoch ein pflanzliches Andenken nach Hause bringen will, sollte sich laut BLW vor der Reise informieren. Pflanzen, Pflanzenteile, Blumenzwiebeln, Garten-und Blumenerde aus der EU dürfen zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden.

Ausgenommen sind zwei Trägerpflanzen von Pflanzenkrankheiten. Einfuhren aus allen anderen Ländern unterliegen der Kontrollpflicht durch den Pflanzenschutzdienst. (sda)