Die Sozialpartner im Gastgewerbe haben am 8. Mai zwei richtungsweisende Entscheide getroffen: Sie haben sich auf die Anpassung der Mindestlöhne für die Jahre 2026 und 2027 verständigt und zugleich den Start der Neuverhandlungen über den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) ab dem vierten Quartal 2025 beschlossen mit dem Ziel, den neuen L-GAV wenn möglich am 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
«Durch die rasche Einigung setzen die Sozialpartner ein wichtiges Zeichen dafür, den Entwicklungen in der heutigen Arbeitswelt Rechnung zu tragen und die Branche in diesem Sinn gemeinsam weiterzuentwickeln», sagt Patrick Hauser, Mitglied der Verbandsleitung von HotellerieSuisse und Präsident der Arbeitsrechtskommission von HotellerieSuisse (ARK).
Mindestlöhne werden an Teuerung angepasst
Um sich auf die umfangreichen Neuverhandlungen konzentrieren zu können, haben sich die Sozialpartner bereits im Vorfeld auf die Mindestlöhne für die Jahre 2026 und 2027 geeinigt. Diese sollen jeweils um die durchschnittliche Jahresteuerung angepasst werden. Massgeblich ist die September-Prognose des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Die konkreten Zahlen werden jeweils im Herbst bekanntgegeben.
Alle Sozialpartner am Tisch
Die Verhandlungsdelegationen bestehen auf Arbeitnehmerseite aus Hotel & Gastro Union, Syna und Unia. Auf Arbeitgeberseite sind GastroSuisse, HotellerieSuisse und die Swiss Catering Association SCA beteiligt. Die Beschlüsse müssen noch durch die zuständigen Gremien der jeweiligen Verbände genehmigt werden. (mm)