Die Ständeratskommission stimmte einer parlamentarischen Initiative mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Gemäss dem Vorstoss soll die auf Ende 2013 befristete heutige Regel bis Ende 2017 verlängert werden. Damit soll die Hotellerie bis zur geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem reduzierten Steuersatz unterliegen.
Heute gibt es neben einem Normalsatz von 8 Prozent einen reduzierten Satz von 2,5 Prozent. Bis Ende 2013 gilt zudem für Beherbergungsleistungen ein Sondersatz von 3,8 Prozent.
Zur Diskussion stand auch, die Hotellerie vorübergehend ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dies lehnten die Räte aber ab. (npa/sda)
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