Dies hat die WAK-N mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Hotellerie bis zur geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem reduzierten Steuersatz unterliegt.
Eine Umstellung auf den Normalsatz würde nicht nur die schwierige Wirtschaftslage der Branche verschärfen, sondern hätte auch einen grossen administrativen Aufwand zur Folge, befand die Mehrheit der Kommission.
Der Entscheid der nationalrätlichen Wirtschaftskommission wurde bei den Branchenverbänden hotelleriesuisse und GastroSuisse sowie dem Schweizer Tourismus-Verband (STV) ausdrücklich begrüsst, wie aus einer gemeinsamen Medienmitteilung hervorgeht. Die Verbände sehen in der Weiterführung des Sondersatzes von 3,8 Prozent einen Schub für die Tourismusnachfrage und eine Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit für die Schweizer Hotellerie.
Die Verbände hoffen, dass der Nationalrat der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission folgt und sich für die Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aussprechen wird.
Kein Entscheid zu Volksinitiative
Mit der Mehrwertsteuer-Initiative des Gastgewerbes hat sich die Kommission noch nicht befasst. Sie beschloss mit 22 zu 2 Stimmen, erst dann darüber zu befinden, wenn dem Parlament die geplante Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes vorliegt.
Das Gastgewerbe fordert mit der Initiative, dass Speisen und alkoholfreie Getränke in Restaurants gleich besteuert werden wie im Detailhandel und in Take-Aways. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Modell mit zwei Sätzen verlangt
Unabhängig von der Initiative muss der Bundesrat aber dem Parlament eine Gesetzesrevision vorlegen. Die Räte hatten sich gegen einen Einheitssatz von 6,5 Prozent ausgesprochen und ein Modell mit einem Normal- und einem reduzierten Steuersatz verlangt, wobei Restaurants und Hotels nach dem reduzierten Satz besteuert würden. Damit würde das Anliegen der Volksinitiative erfüllt.
Take-Away-Leistungen werden heute wie Verkäufe von Nahrungsmitteln zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Für Restaurants gilt der Normalsatz von 8 Prozent. Seit Oktober 1996 ist der Sondersatz für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen in der Verfassung festgehalten, allerdings jeweils befristet. Der aktuelle Satz von 3,8 Prozent ist zeitlich auf Ende Dezember 2013 begrenzt.
Um die Kontinuität weiter zu erhalten, kämpfen die Branchenverbänden hotelleriesuisse, GastroSuisse und der Schweizer Tourismus-Verband (STV) für die befristete Weiterführung des Sondersatzes bis Ende 2017. Dann fällt die befristete Anhebung der MWST-Sätze zugunsten der Zusatzfinanzierung der IV weg, was eine Neubeurteilung zur Folge hat. (npa/sda)