Der MWST-Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen wird bis Ende 2031 verlängert. Der Ständerat schloss sich damit dem Entscheid des Nationalrats an. Damit ist eine Erhöhung auf den Normalsatz von derzeit 8,1 Prozent ab 2028 vom Tisch. Die Vorlage wurde am 2. Oktober in den Schlussabstimmungen von beiden Räten angenommen. [RELATED]
HotellerieSuisse begrüsst die Verlängerung grundsätzlich, kritisiert jedoch deren Dauer. Der Verband hatte sich für eine Verlängerung bis Ende 2035 ausgesprochen. Vier Jahre seien angesichts langfristiger Investitions- und Finanzierungszyklen ein kurzer Planungshorizont.
Die Vorlage war im Parlament umstritten. Noch in der Sommersession hatte der Nationalrat ein Nichteintreten beschlossen. In der Herbstsession änderte er seinen Kurs und sprach sich für eine Verlängerung bis 2031 aus. Der Ständerat stimmte dieser Lösung anschliessend zu.
Freiwilliges Trinkgeld soll abgabenfrei bleiben
Auch beim Trinkgeld fiel ein für das Gastgewerbe relevanter Entscheid. Nach dem Ständerat nahm der Nationalrat die Motion «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» mit 125 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen an. Der Bundesrat muss nun eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten. Freiwillige Trinkgelder sollen demnach unabhängig davon, ob sie bar oder elektronisch bezahlt werden, nicht als massgebender Lohn behandelt werden. Damit sollen darauf weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
HotellerieSuisse unterstützt den Entscheid. Der Verband argumentiert, dass eine Abgabepflicht den Mitarbeitenden weniger Netto-Trinkgeld gebracht und für die Betriebe zusätzlichen administrativen Aufwand verursacht hätte.
Kein Importverbot für Stopfleber
Bei der Stopfleber-Initiative spricht sich das Parlament gegen ein umfassendes Importverbot aus. Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 28 zu 11 Stimmen bei vier Enthaltungen zur Ablehnung. Der Nationalrat hatte bereits im März mit 105 zu 58 Stimmen bei 21 Enthaltungen eine Nein-Empfehlung beschlossen.
Statt eines Verbots setzen die Räte auf einen indirekten Gegenentwurf. Dieser baut auf der bestehenden Deklarationspflicht auf und sieht ein Monitoring der gewerbsmässigen Importe vor. Gehen diese innerhalb von fünf Jahren nicht zurück, kann der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen. Private Importe sind davon nicht betroffen.
HotellerieSuisse hatte die Initiative abgelehnt und den indirekten Gegenentwurf unterstützt. Der Verband fordert, dass mögliche zusätzliche Vorgaben für Gastronomiebetriebe verhältnismässig und administrativ praktikabel ausgestaltet werden. (mm)