Das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) soll Transparenz, Verantwortung und Rechtssicherheit im digitalen Raum stärken. Aus Sicht von HotellerieSuisse greift der aktuelle Gesetzesentwurf jedoch zu kurz. Die zentrale Kritik des Verbands: Buchungs- und Vermittlungsplattformen sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

«Für die Hotellerie sind Buchungsplattformen die wirtschaftlich relevantesten digitalen Akteure», sagt Magdalena Glausen, Leiterin Politik bei HotellerieSuisse. Und: «Sie bestimmen massgeblich, wie Betriebe sichtbar sind, wie sie verglichen und ob sie gebucht werden.» Entsprechend sei entscheidend, ob genau diese Plattformen unter verbindliche Transparenz- und Verfahrensregeln fielen.

Wirtschaftlich zentral, regulatorisch aussen vor
Der Gesetzesentwurf orientiert sich in weiten Teilen am EU-Digital-Services-Act (DSA), beschränkt sich jedoch auf klassische Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Aus Sicht von HotellerieSuisse bildet diese Eingrenzung die digitale Realität nicht ab. «Gerade Online-Buchungsplattformen prägen den touristischen Vertrieb heute stark», sagt Glausen. Rankings, Bewertungen und algorithmische Empfehlungen wirkten sich unmittelbar auf Nachfrage und Umsatz von Hotels aus. Gleichzeitig bestünden für viele Betriebe nur begrenzte Alternativen zu diesen Plattformen.

Buchungsplattformen im Fokus von HotellerieSuisse
Konkret betrifft diese Regelungslücke Online-Vermittlungsplattformen, die bislang nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen sind. Über diese Plattformen werden Fernabsatzverträge zwischen Hotels und Gästen abgeschlossen. «Diese Plattformen fungieren als Gatekeeper im touristischen Markt. Wenn sie nicht Teil des Gesetzes sind, greifen zentrale Transparenz- und Sorgfaltspflichten ausgerechnet dort nicht, wo ihre Wirkung für Betriebe am stärksten ist», so Glausen. Eine gesetzliche Einbindung würde aus Sicht von HotellerieSuisse klare Schutz- und Verfahrensrechte für Beherbergungsbetriebe schaffen.

«Wenn Plattformen gesetzlich reguliert werden, fragen wir uns, weshalb nicht alle wirtschaftlich 
relevanten erfasst werden.»
Magdalena Glausen, Leiterin Politik HotellerieSuisse

Teilweise wird argumentiert, dass Fragen zu Buchungsplattformen über das Wettbewerbsrecht geregelt werden könnten. Dem hält HotellerieSuisse entgegen, dass das KomPG als neues Gesamtregelwerk hier ansetzen sollte. «Wenn ein neues Gesetz geschaffen wird, das Plattformen reguliert, stellt sich für HotellerieSuisse die Frage, weshalb nicht alle wirtschaftlich relevanten Plattformtypen berücksichtigt werden.» Wettbewerbsrechtliche Instrumente könnten zwar einzelne Aspekte regeln. Aus Sicht von HotellerieSuisse würde die Problematik damit jedoch auf verschiedene Verfahren verteilt und nicht umfassend erfasst.

Konkrete Auswirkungen für den Hotelalltag
Mit dem Einbezug von Buchungs- und Vermittlungsplattformen rechnet HotellerieSuisse mit konkreten Verbesserungen für die Betriebe. Dazu zählen aus Sicht des Verbands unter anderem transparentere Kriterien bei Rankings und Empfehlungssystemen, klar geregelte Melde- und Beschwerdeverfahren sowie definierte Ansprechstellen bei Streitfällen.

HotellerieSuisse fordert zudem klare Regeln für die Gestaltung von Buchungs- und Kündigungsprozessen auf Plattformen. Aus Sicht des Verbands könnten solche Vorgaben dazu beitragen, unübersichtliche oder irreführende Abläufe zu verhindern. Ziel sei es, dass Hotels besser nachvollziehen können, wie Prozesse funktionieren, und wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. «Es geht um klare Verfahren und nachvollziehbare Zuständigkeiten», sagt Glausen.

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Abstimmung mit dem europäischen Rechtsrahmen
Da sich das KomPG am EU-Digital-Services-Act (DSA) orientiert, stellt sich aus Sicht von HotellerieSuisse auch die Frage der internationalen Abstimmung. «Globale Plattformen passen ihre Systeme ohnehin an europäische Vorgaben an», sagt Glausen. «Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Schweizer Regelung konsistent ist und keine zusätzlichen Unsicherheiten schafft.»

Anliegen auch mit anderen Branchen diskutiert
Nach Angaben von HotellerieSuisse wurden die Anliegen im Vorfeld der Vernehmlassung auch mit anderen vom Online-Handel betroffenen Verbänden diskutiert. Dazu zählen unter anderem Organisationen aus dem Detailhandel sowie der Uhrenindustrie. Ziel sei es gewesen, gemeinsame Regelungslücken aufzuzeigen, die mehrere Branchen betreffen.

Für die Beherbergungsbranche bleibt dabei der zentrale Punkt bestehen: Ob das neue Plattformgesetz seinen Anspruch erfüllt, hängt aus Sicht des Verbands wesentlich davon ab, ob Buchungs- und Vermittlungsplattformen einbezogen werden. Nach der Vernehmlassung erstellt der Bundesrat einen Gesetzesvorschlag. Dieser wird anschliessend dem Parlament zur Beratung überwiesen.