(Keystone-SDA) Das Dauervermieten von ganzen Wohnungen auf Airbnb oder als Business-Apartment ist in der Stadt Luzern künftig nur noch beschränkt möglich. Erlaubt ist dies nur noch während 90 Tagen im Jahr. Dies entschied das Luzernertimmvolk bei den kantonalen Abstimmungen am 12. März. Somit wird die gewerbsmässige Vermietung finanziell unattraktiv und - so die Hoffnung der Luzerner SP- es steht in Zukunft mehr Wohnraum für Ortsansässige zur Verfügung. [RELATED]

Mehrere tausend Wohnungen
Eine solche Regulierung brauche es auch in der Stadt Zürich, sagte der Stadtzürcher SP-Co-Präsident Oliver Heimgartner am Montag gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von SRF1. Mehrere tausend Wohnungen würden in Zürich gewerbsmässig über Airbnb oder als Business-Apartment vermietet. «Sie stehen damit nicht der Bevölkerung zur Verfügung.»

Eigentlich beschloss das Stadtzürcher Parlament im Herbst 2021, dass gewerbliche Airbnb-Wohnungen nicht mehr zum Mindestwohnanteil gezählt werden dürfen. Allerdings ist der Parlamentsbeschluss bis heute nicht umgesetzt, weil Immobilienunternehmen rekurrierten. Die Zürcher SP wird nun das Gespräch mit anderen Parteien suchen und dann das weitere Vorgehen beschliessen.

Auch Genf und Waadt beschränken Vermietung
In der Schweiz kennen auch die Kantone Genf und Waadt bereits Vermietungsbeschränkungen. Genf führte bereits 2018 eine 90-Tage-Regel ein. In der Waadt müssen seit Juni 2022 Kurzzeitvermieter ab 90 Tagen ihre Aktivitäten beim Kanton anmelden und eine Bewilligung beantragen.

Ebenfalls im vergangenen Jahr erliess auch die Stadt Bern strengere Regeln. So dürfen in der Altstadt nicht mehr alle Stockwerke gewerbsmässig als Ferienwohnungen vermietet werden. In mehreren Kantonen liefert Airbnb zudem Tourismusabgaben ab, darunter auch im Kanton Zürich.