373,1 Millionen Franken will der Bundesrat in den kommenden drei Jahren einsetzen, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft weiter zu fördern. Davon sollen in erster Linie der Tourismus, die KMU und die Aussenwirtschaft profitieren, wie aus der Botschaft zur Standortförderung 2020-2023 hervorgeht, die der Bundesrat am Mittwoch verabschiedete. Die Schwerpunkte setzt der Bundesrat auf die Umsetzung einer neuen Tourismusstrategie, Tourismus- und Innovationsförderung im Rahmen der sogenannten Neuen Regionalpolitik (NRP) und die verstärkte Zusammenarbeit mit Dritten in der Aussenwirtschaftsförderung. Ausserdem erachtet er den Ausbau des Online-Schalters EasyGov.swiss für KMU als wichtig.

Insbesondere die Digitalisierung stelle die Unternehmen und Regionen vor grosse Herausforderungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stünden unter Innovations- und Kostendruck. Angesichts dessen wolle der Bundesrat mit seiner Standortförderung für die Jahre 2020-2023 dazu beitragen, dass die KMU und Regionen die Chancen der Digitalisierung nutzen könnten. Die Rahmenbedigungen für die KMU sollen verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen gestärkt und das Profil des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland geschärft werden. Mit der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament fünf Finanzierungsbeschlüsse.

Branche fordert Nachbesserungen
Die Branchenverbände sind nicht zufrieden mit der Botschaft zur Standortförderung, sie hatten mehr Geld für den Tourismus gefordert. In einer gemeinsamen Medienmitteilung fordern acht verschiedene Verbände, darunter hotelleriesuisse und der Schweizer Tourismus-Verband, Nachbesserungen bei der Standortförderung 2020-2023. Sie weisen darauf hin, dass unter anderem globale Trends wie der Klimawandel, die Digitalisierung und der demografische Wandel die Branche – insbesondere in den Berggebieten – vor grosse Herausforderungen stelle, welche sie nicht alleine tragen kann.

Ein Betrag in der Höhe von 220,5 Millionen Franken soll laut dem Bundesrat an die Marketingorganisation Schweiz Tourismus fliessen. Die Branchenverbände fordern, dass die Finanzierung von Schweiz Tourismus (ST) nach oben angepasst wird: Sie hatten sich für die Periode 2020-2023 einen Beitrag von 240 Millionen Franken erhofft. Nur so könne der Transformationsprozess hin zum individualisierten digitalen Marketing erfolgreich weitergeführt werden.

Weitere 22,8 Millionen fliessen in die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour). Hier fordern die Verbände, dass die bisherigen finanziellen Mittel von Innotour (30 Millionen Franken für die Periode von vier Jahren) auch ab 2020 noch zur Verfügung stehen. Sie begründen es damit, dass sich in den letzten Jahren die Dynamik der Innovationen deutlich erhöht habe und gerade jetzt der eingeschlagene Weg nicht verlassen werden dürfe. Auch im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP )setzt der Bundesrat seinen Förderfokus auf die Digitalisierung. Gleichzeitig prüft er ein spezielles Förderprogramm für die Berggebiete. Hierzu fordern die Branchenverbände, dass der Wert des Fonds für die regionale Entwicklung erhalten bleibt.

Rückstand bei E-Government
Mit 21,7 Millionen Franken will der Bundesrat ausserdem E-Government-Aktivitäten weiter vorantreiben: Denn der Rückstand der Schweiz sei im internationalen Vergleich beträchtlich. Vor allem für die KMU soll damit die administrative Belastung reduziert werden. Der Online-Schalter EasyGov.swiss soll dabei ausgebaut und bekannter gemacht werden. Der sogenannte «One-Stop-Shop» macht es Unternehmen möglich, Behördengänge mit einem einzigen Account zu erledigen. Innerhalb von zehn Monaten hätten sich bereits 7000 Unternehmen registriert.

Für die Standortförderung 2020-2023 beantragt der Bundesrat leicht weniger als er für die Jahre 2016-2019 (374,2 Millionen Franken) gefordert hatte. Weil das Zusatzdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) Ende 2019 ausläuft, fliessen 2020 ausserdem nicht beanspruchte Mittel im Umfang von rund 30 Millionen Franken an den Bund zurück. Die Branchenverbände fordern, dass das Zusatzdarlehen an die SGH weitergeführt wird, da die Evaluation des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) und allfällige, sich daraus ergebende Anpassungen in der Gesetzgebung noch nicht vollzogen seien. (sda htr)