Der Bundesrat möchte die bis am 25. September befristete Notverordnung ins ordentliche Recht überführen. Dazu hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte.

Dieser regelt die Rechte und Pflichten der vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen – insbesondere für den Fall, dass die Banken respektive die Postfinance die Bürgschaften ziehen und die Kreditforderungen somit auf die Bürgschaftsorganisationen übergehen.

Innert zehn Jahren rückzahlbar
Gleichzeitig nimmt der Bundesrat im Gesetz parlamentarische Forderungen auf – und geht teilweise sogar darüber hinaus. So sollen Unternehmen, die Kredite gezogen haben, diese innert maximal zehn Jahren zurückzahlen müssen. Zunächst waren lediglich fünf, bei Härtefällen sieben Jahre vorgesehen gewesen.

Ebenso wird nach Angaben des Bundesrats der verbürgte Kredit bis 500'000 Franken neu während der ganzen Laufzeit nicht als Fremdkapital betrachtet, um eine Überschuldung nach Obligationenrecht zu vermeiden.

Mit den vorgesehenen Fristen muss ein Unternehmen für die Amortisation des Covid-19-Kredits in Höhe von maximal einem Zehntel des Jahresumsatzes jährlich lediglich ein bis zwei Prozente des Umsatzes einsetzen, wie der Bundesrat schreibt. «Dies sollte für ein wirtschaftlich an sich gesundes Unternehmen tragbar sein.»[RELATED]

Null-Zinssatz dürfte bestehen bleiben
Den Zinssatz für die Kredite will der Bundesrat jährlich an die Marktentwicklung anpassen, wie er schreibt. Zuvor würden die teilnehmenden Banken angehört. Solange sich die Schweizer Volkswirtschaft aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie in einer rezessiven Phase befindet, ist laut dem Bundesrat allerdings nicht davon auszugehen, dass sich das Zinsumfeld massgeblich verändert. «Und entsprechend dürfte auch keine Anpassung der Zinsen notwendig sein.»

Auf einen generellen Schuldenerlass für ganze Wirtschaftssektoren oder Branchen will der Bundesrat verzichten. Eine solche Lösung wäre in seinen Augen unfair, weil sie nur Unternehmungen zugute käme, die einen Überbrückungskredit beantragt haben. Zudem würde sie zu erheblichen Fehlanreizen führen.

Kontrolle des Dividendenverbots
Weiter will der Bundesrat im Gesetzesentwurf die längerfristigen Grundlagen zur Missbrauchsbekämpfung schaffen. Zwar deuteten erste Auswertungen darauf hin, dass bei der Beantragung der Kredite wenig Missbrauch betrieben worden sei. Dennoch sollten auch nach der Kreditgewährung Missbrauchsfälle gezielt aufgedeckt und verfolgt werden.

Indem der Austausch von Steuer- und Bankdaten der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer weiterhin möglich bleibe, könne kontrolliert werden, ob die Vorgaben zur Kreditverwendung, zum Beispiel das Verbot von Dividendenausschüttungen, eingehalten würden, schreibt der Bundesrat.

Fast 130'000 Kredite
Seit Ende März erhalten gebeutelte KMU rasch und unbürokratisch Zugang zu Bankkrediten, die von den vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt werden. Der Bund wiederum hat sich verpflichtet, die Organisationen für Verluste aus diesen Bürgschaften zu entschädigen.

Am 19. Juni waren rund 128'000 Kredite mit einem geschätzten Volumen von rund 15 Milliarden Franken verbürgt, wobei über 80 Prozent der Kredite an Kleinunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitenden vergeben wurden, wie der Bundesrat schreibt.

Zum neuen Bundesgesetz über Covid-19-Kredite mit Solidarbürgschaft können interessierte Kreise in den nächsten drei Wochen Stellung nehmen. Der Bundesrat schlägt vor, dass das Parlament das vorliegende Gesetz in der Wintersession berät. Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Botschaft will der Bundesrat die Geltungsdauer für die Notverordnung bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzesgrundlage verlängern, sodass keine Regelungslücke entsteht. (sda)