Die Gesamtabstimmung fiel nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen aus. Bei der letzten Beratung der Vorlage im Oktober war die WAK über die Vorschläge des Bundesrats hinausgegangen.

Sie beschloss unter anderem, dass sich die Regeln für relativ marktmächtige Unternehmen nicht von jenen für marktbeherrschende Unternehmen unterscheiden sollen.

Daran hat die Kommission nun wieder Abstriche gemacht. So sollen die Sanktionen gegen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen für relativ marktmächtige Unternehmen nicht gelten. Nur marktmächtige Unternehmen könnten mit bis zu 10 Prozent des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre belastet werden.

Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen. Die Einziehung von Umsatz ist die schärfste Waffe der Wettbewerbshüter.

Schutz für Schweizer Unternehmen
Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die WAK beschlossen, die Liste der Regelbeispiele der wichtigen Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu ergänzen: Demnach soll es unzulässig sein, die Möglichkeit einzuschränken, Waren oder Dienstleistungen im Ausland zu den dortigen Marktpreisen und branchenüblichen Bedingungen zu beziehen.

Davon ausgenommen werden sollen jedoch exportierte Waren, die ins Produktionsland reimportiert und dort ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft werden sollen. Diese Reimportklausel könnte Schweizer Unternehmen die Möglichkeit geben, im Inland weiterhin einen höheren Preis für ihre Waren zu erzielen.

Initiative und indirekter Gegenvorschlag zielen auf diesen «Schweiz-Zuschlag». Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen Unternehmen verpflichtet werden können, Firmen in der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern.

Die geplante Änderung des Kartellgesetzes nimmt das von der Initiative vorgeschlagene Konzept der relativen Marktmacht auf, begrenzt es aber auf die Abschottung des Schweizer Marktes. Rein innerschweizerische Geschäftsbeziehungen wären damit nicht von den neuen Regeln betroffen.

Kein Geoblocking-Verbot
Als relativ marktmächtig gelten Unternehmen, von welchen andere Unternehmen abhängig sind, weil es keine ausreichenden und zumutbaren Alternativen gibt. Der Bundesrat schlägt vor, dass von ihnen abhängige Abnehmer Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dort geltenden Preisen und sonstigen Geschäftsbedingungen beziehen können.

Die WAK will den Schutzbereich zudem auf Anbieter ausdehnen, die von relativ marktmächtigen Nachfragern abhängig sind. Das von der Initiative geforderte Verbot des privaten Geoblockings lehnt sie ab. Ohne Geoblocking könnten Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten direkt in ausländischen Online-Shops zu tieferen Preisen einkaufen.

Die Initiative empfiehlt die WAK mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen zur Ablehnung. Der indirekte Gegenvorschlag nehme deren Forderungen in vielen Punkten auf, schreibt sie. Initiative und indirekter 123Gegenvorschlag kommen nach Angaben der Parlamentsdienste voraussichtlich erst in der Frühjahrsession 2020 in den Nationalrat. (sda)