Das sieht eine Änderung des Strassengesetzes vor, die der Regierungsrat bis Ende August in die Vernehmlassung geschickt hat.

Die Gesetzesanpassung werde kostenneutral ausgestaltet, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Das geltende Strassengesetz stammt aus dem Jahr 2008. Damals waren Mountainbike-Routen noch kaum ein Thema und wurden deshalb weder im Gesetz noch im kantonalen Sachplan Veloverkehr berücksichtigt. Die zunehmende Bedeutung des Mountainbikings mache nun eine Regelung auf Kantonsebene nötig, schreibt die Regierung.

Velo- und Mountainbike-Routen zu bauen und zu unterhalten, bleibt Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton übernimmt 40 Prozent der Investitionskosten und signalisiert die wichtigen Routen. (sda/npa)