Der St. Galler Regierungspräsident und Gesundheitschef Bruno Damann (CVP) stellte am Samstag vor den Medien fest, die Lage sei weiterhin sehr ernst. Die Ansteckungszahlen befänden sich auf hohem Niveau, die Belegung der Intensivstationen durch Covid-19-Patientinnen und -Patienten steige leicht an.

Die St. Galler Regierung habe deshalb am Samstag verschiedene Massnahmen beschlossen. Eine davon: Die Skigebiete werden ab dem 22. Dezember geschlossen. «Wir erfüllen die Bedingungen des Bundes dafür nicht», stellte Damann fest. So liege der Reproduktionswert (R-Wert) deutlich über 1.

Er sei sich bewusst, dass dieser Entscheid für die Skigebiete hart sei, erklärte der Gesundheitschef. Die Ansteckungen seien dabei nicht das Hauptproblem. Bei der Massnahme gehe es vor allem um die Unfälle und um die Kapazitäten der Intensivstationen. So seien momentan die Anästhesisten wegen Covid-19 voll beansprucht.

Damit dürfen die Skiliftbetriebe im Kanton St. Gallen ab kommenden Dienstag keine Gäste mehr transportieren. Dies betrifft auch Tourenfahrer, Winterwanderer und Schlittler. Die Regierung könne bei einer positiven Entwicklung die Betriebserlaubnis auch kurzfristig wieder erteilen, kündigte Damann an.

Lifte fahren auch in Innerrhoden nicht
Auch die Skilifte in Appenzell Innerrhoden müssen ab dem 22. Dezember ihren Betrieb einstellen. Die Skigebiete würden wieder geöffnet, sobald dies die Entwicklung zulasse, schrieb die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) am Samstag in einer Mitteilung.

Offen ist noch, wie sich Appenzell Ausserrhoden zu den Skigebieten stellt. Aufgrund der Bundesvorgaben und der meteorologischen Situation werde der Regierungsrat kurz vor dem 22. Dezember entscheiden, welchem Liftbetrieb auf dem Kantonsgebiet die entsprechende Bewilligung erteilt werden kann, teilte Ausserrhoden mit.[RELATED]

Skigebiete im Kanton Zürich ab Dienstag geschlossen
Auch im Kanton Zürich erlaubt die epidemiologische Lage in der momentanen Situation keinen Skibetrieb. Der Betrieb von Wintersportanlagen muss deshalb ab dem 22. Dezember bis auf weiteres eingestellt werden, wie die Kantonsregierung am Samstag mitteilte.

Neun Betreiber von Wintersportanlagen im Kanton Zürich hatten ein entsprechendes Gesuch eingereicht, wie es in der Mitteilung des Regierungsrates heisst. Die für die Bewilligung von Wintersportanlagen zuständige Volkswirtschaftsdirektion habe basierend auf der epidemiologischen Einschätzung der Gesundheitsdirektion nun entschieden, dass die Voraussetzungen gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage nicht erfüllt seien.

Eine Bewilligung für Skiliftbetreiber könne deshalb «unabhängig von ihrem Schutzkonzept» nicht erteilt werden. Bereits geöffnete Wintersportanlagen müssen per 22. Dezember bis vorerst am 22. Januar 2021 schliessen. Auch alle damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Restaurationsbetriebe oder Skischulen sind untersagt.

Wenn sich an verschneiten Wochenenden Menschenansammlungen in Skigebieten bilden, könnte dies die bereits angespannte Situation zusätzlich verschärfen, schreibt der Regierungsrat. (sda)