Mit Ausnahme der SVP stimmten am Mittwoch alle Fraktionen einem Antrag der Mitte zu. Bereits in der ersten Lesung Ende April hatte das Kantonsparlament beschlossen, die Mindesthöhe der Beherbergungsabgabe weiterhin im Gesetz zu verankern und die Kompetenz nicht an die Regierung zu delegieren.
Für die zweite Lesung beantragten die Mitte-Kantonsräte Thomas Meierhans und Thomas Gwerder, die Mindestabgabe auf 2.50 Franken pro Logiernacht festzusetzen. Gleichzeitig soll mindestens derselbe Betrag pro Übernachtung an die kantonale Tourismusorganisation fliessen.
Finanzierung der Zug Card
Die Befürworter begründeten die Erhöhung mit den zusätzlichen Mitteln für den Tourismus. Diese sollen unter anderem die Einführung der Zug Card ermöglichen, mit der Gäste den öffentlichen Verkehr kostenlos nutzen können. Die Abgabe sei für Gäste tragbar und liege auf einem ähnlichen Niveau wie in anderen Tourismusregionen, argumentierte Thomas Meierhans (Mitte).
Auch die Regierung unterstützte die Vorlage. Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut bezeichnete die heutige Beherbergungsabgabe als zu tief. Eine Erhöhung stärke den Tourismus im Kanton Zug, sagte sie.
Die SVP lehnte die Vorlage ab. Sie argumentierte, den Gemeinden stehe es bereits heute frei, höhere Beiträge für den Tourismus zu leisten.
Breite Zustimmung im Kantonsrat
Der Antrag der Mitte wurde mit 54 zu 18 Stimmen angenommen. Ein Antrag auf eine Mindestabgabe von 2 Franken erhielt lediglich zwei Stimmen. In der Schlussabstimmung hiess der Kantonsrat die Gesetzesänderung mit 70 zu 2 Stimmen gut.
Seit 2015 beträgt die Beherbergungsabgabe im Kanton Zug zwischen 90 Rappen und 2 Franken. (keystone-sda)