Auf der ersten ausserordentlichen UNWTO-Generalversammlung debattierten die Mitglieder über die Suspendierung Russlands aus der Organisation, die der Exekutivrat an seiner Dringlichkeitssitzung im vergangenen Monat beschlossen hatte. Die russische Delegation lehnte es ab, ihre Position zu verteidigen, und kündigte stattdessen ihren Austritt aus der Organisation an, bevor die Debatte stattfand.

Insgesamt waren 99 Länder in Madrid vertreten. Die Versammlung stimmte für die Aussetzung und übertraf damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit klar. Der Beschluss ist sofort wirksam, während ein freiwilliger Austritt erst ein Jahr nach Einreichung einer offiziellen Mitteilung durch ein Mitglied über die entsprechenden Kanäle wirksam wird.

Die Dringlichkeitsvollversammlung habe gezeigt, dass das Vorgehen Russlands nicht zu rechtfertigen sei und im Widerspruch zu den Grundsätzen der UNWTO und der internationalen Governance stehe, so UNWTO-Generalsekretär Zurab Pololikashvili im Anschluss: «Die Mitglieder der UNWTO haben eine klare Botschaft gesendet: Der Tourismus ist eine Säule des Friedens und der internationalen Freundschaft, und die Mitglieder der UNWTO müssen diese Werte aufrechterhalten oder mit Konsequenzen rechnen, ohne Ausnahmen». [RELATED]

Die Russische Föderation wird nun mit sofortiger Wirkung von den Rechten und Privilegien der UNWTO-Mitgliedschaft entbunden. Das bedeutet, dass die Russische Föderation weder in der Lage sein wird, Dienstleistungen der Organisation, einschliesslich technischer Unterstützung, in Anspruch zu nehmen, noch an Sitzungen oder Veranstaltungen der UNWTO teilzunehmen, Kandidaten für die satzungsgemässen Organe der Organisation vorzuschlagen, an Wahlen zu den Organen teilzunehmen oder einen Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs vorzuschlagen. (htr/npa)

Ausschluss UNWTO-Mitgliedschaft
Laut UNWTO-Statuten kann ein Mitgliedstaat suspendiert werden, wenn eine Politik verfolgt wird, die dem grundlegenden Ziel der Organisation zuwiderläuft. Für die Annahme eines Antrags auf Aussetzung der Mitgliedschaft ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Vollmitglieder in der Generalversammlung erforderlich. Die Suspendierung ist zeitlich begrenzt und kann aufgehoben werden, allerdings nur durch die Generalversammlung und nach demselben Verfahren.