Das teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Zwar falle der Entscheid, ob man Covid-19-Härtefallmassnahmen beantragen solle, in die Kompetenz des Verwaltungsrats. Allerdings tangiere der Entscheid die Vermögensrechte der Aktionäre, weil damit ein dreijähriges Verbot von Dividenden-Ausschüttungen verbunden sei.

2020 brachen Ertrag und Frequenzen der Schilthornbahn wegen der Pandemie ein. Sie nahmen gesamthaft um rund 45 Prozent ab. Trotzdem sei es gelungen, einen positiven Cashflow zu erwirtschaften, schreibt die Bahn. Die Liquidität sei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet gewesen. (sda/npa)