Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Unstimmigkeiten stehen im Zusammenhang mit den von den Gemeinden erlassenen Darlehen, um den Weiterbetrieb der Bahnen im Jahr 2011 zu sichern.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss gelangt, dass die für das Jahr 2011 nachgeforderten Steuern nicht mehr geschuldet sind, weil für dieses Jahr die absolute Verjährung eingetreten ist.

Für das Jahr 2012 muss die Steuerverwaltung den Betrag neu berechnen, wobei auf die Vorsteuern und Umsatzverhältnisse aus dem Jahr 2011 abzustellen sei.

Knackpunkt in der Sache war, ob die nicht mehr zu begleichenden Darlehen, die die Gemeinden gesprochen hatten, als Subventionen gelten, in welchem Jahr sie als solche anzurechnen sind und für welches Jahr eine Kürzung beim Vorsteuerabzug gemacht werden kann.

2011 hatten die Bergbahnen ein Gesuch um gerichtliche Nachlassstundung eingereicht, um den Konkurs abzuwenden. Es war klar, dass den Gläubigern beträchtliche Abschreiber drohten.

Zwei Unternehmer aus der Region, teilten im November 2011 mit, die Bergbahnen übernehmen und sanieren zu wollen. Im April 2012 genehmigte das Regionalgericht Oberland in Thun den entsprechenden Nachlassvertrag. (sda/npa)