Der Glarner Regierungsrat beantragt dem Bundesrat deshalb, auch beim Gastgewerbe ab März eine Öffnung mit Auflagen zu ermöglichen. Konkret sollte das Aufstellen von Steh- und Sitzgelegenheiten im Freien wieder möglich sein.

Ebenfalls sollte eine Öffnung in Innenräumen mit Begrenzungsvorgaben erlaubt sein. Neuere Studien (TU Berlin) belegen, dass in einem Restaurant mit 25 Prozent-Belegung das Ansteckungsrisiko nur marginal höher ist als in einem Supermarkt mit Maske, was ja selbst im Lockdown nicht verboten war. Selbstverständlich bedarf der Restaurationsbetrieb dafür eines Schutzkonzeptes, schreibt der Regierungrat in einer Stellungnahme zu den geplanten Öffnungsschritten des Bundesrats.

Zudem sollten wieder private Treffen in Innenräumen mit zehn Personen zugelassen werden. Auch bei den Regelungen für Kultur und Sportvereine wünscht sich die Glarner Regierung Erleichterungen, etwa bei den Gruppengrössen oder der Altersgrenze für die Jungen.

Weiter spricht sich die Regierung für Massentests, etwa in Alters- und Pflegeheimen, aus. Der Kanton Glarus werde dazu bis Ende Februar eine Strategie ausarbeiten. Massentests sollen ab März durchgeführt werden. (sda/htr/npa)