Damit sollen die Betriebe künftig mehr Gestaltungsfreiheit erhalten, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Sie sollen selber darüber entscheiden können, ob sie ihren Gästen geschlechtergetrennte oder Unisex-Toilettenanlagen anbieten wollen. Man habe beschlossen, in dieser Frage keine staatlichen Vorgaben mehr zu machen.

Das Luzerner Parlament hatte im Mai 2017 ein Postulat überwiesen, das von der Regierung eine Prüfung der Zulässigkeit von Unisex-WCs in Gastrobetrieben gefordert hatte. Die Gastgewerbeverordnung verlangte bislang, dass gastgewerbliche Betriebe über getrennte Toilettenanlagen für Frauen und Männer mit Handwascheinrichtungen im Vorraum verfügen müssen. Die Diskussion angestossen hatte ein Restaurant in der Stadt. Dieses feierte seine Neueröffnung, obschon es entgegen kantonaler Bestimmungen nicht für Frauen und Männer getrennte Toiletten anbot.

Bundesrat nicht zuständig
Die Gewerbepolizei erteilte dem Lokal die Betriebsbewilligung mit einer Auflage, bis im März 2017 nach Geschlechtern getrennte Toilettenräume einzurichten. Das Lokal weigerte sich und ging vor Gericht. Dieses sistierte das Verfahren aufgrund des Vorstosses im Parlament vorläufig. Das Thema beschäftigte gar den Bundesrat. Dieser hielt im Mai in einer Antwort auf eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali fest, er könne keine nationale Regelung für Unisex-Toiletten erlassen, weil er dafür nicht zuständig sei.

Zusätzlich zur WC-Bestimmung ändert die Luzerner Regierung auch die Mindesthöhe bei Umbauten und reduziert diese auf 2,3 Meter. Bei der Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung anerkennt der Kanton Luzern neu die staatlichen Prüfungen anderer Kantone und der EU-Staaten, sodass keine zusätzliche Prüfung mehr absolviert werden muss. Die Änderungen treten auf den 1. Juli in Kraft.

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