Mit diesen Massnahmen reagierte die St. Galler Regierung am Freitag auf die Zunahme der Corona-Fallzahlen seit Anfang September. Waren es zu Beginn noch zwei bis elf bestätigte Fälle pro Tag, so registrierte das Kantonsarztamt Ende Monat täglich sieben bis 28 Fälle, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Vor allem Jüngere betroffen
Betroffen seien vorwiegend Personen zwischen 18 und 30 Jahren. Nur wenige Erkrankte müssten ins Spital. «Die Regierung beobachtet aber mit Sorge, dass viele Jugendliche zunehmend sorglos mit der aktuellen Pandemie-Situation umgehen», heisst es. Bei der Begrüssung und bei Partys hielten sich viele nicht an die Abstandsregeln und Hygiene-Empfehlungen.

Ab sofort müssen Clubs und Bars von jedem Gast den vollständigen Namen, die Wohnadresse, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer erfassen und auf ihre Korrektheit überprüfen. «Die Clubs und Bars müssen in ihrem Schutzkonzept aufzeigen, wie sie die Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Daten sicherstellen», heisst es.

Die Listen mit den Daten müssen aufbewahrt werden. Bei einem positiven Corona-Fall in ihrem Lokal müssen die Clubs und Bars innerhalb von 48 Stunden auf Anweisung des Kantonsarztamts die betroffenen Gäste direkt informieren. Dies soll das Contact Tracing entlasten.

Begrenzte Maskenpflicht
Als präventive Massnahme empfiehlt die Regierung zudem den Mittelschulen und Berufsfachschulen, nach den Herbstferien eine begrenzte Maskenpflicht einzuführen. Diese soll bei den Eingängen, in Korridoren, Toiletten und Mensen gelten, aber nicht in den Schulzimmern, solange dort der Abstand eingehalten wird.

Erinnert wird auch an die Quarantänepflicht nach Reisen in Risikogebiete. Dies gelte auch für Schülerinnen und Schüler. Wenn diese wegen einer Quarantäne dem Unterricht fernbleiben und die Eltern dies bei der Reise in die Ferien voraussehen konnten, «kann der Schulträger eine Busse aussprechen».

Am besten lasse sich eine weitere Ausbreitung des Coronavirus mit den Hygienemassnahmen verhindern, schreibt die Regierung. Eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen, wie sie andere Kantone bereits kennen, will die St. Galler Regierung erwägen, wenn sich die Situation nochmals deutlich verschärft.

Grossanlässe ab Oktober
Parallel zu den am Freitag bekanntgegebenen Verschärfungen der Vorschriften werden ab dem 1. Oktober Grossveranstaltungen wieder zugelassen. Anlässe mit über 1000 Personen – etwa Fussballspiele – können mit Schutzkonzept durchgeführt werden, sofern sie vom Kanton geprüft und bewilligt sind. (sda)