Konkret dürfen die Heizpilze ab kommendem Samstag bis Ende April 2021 genutzt werden, wie die Zuger Baudirektion am Donnertag mitteilte. Lärm- und feuerpolizeiliche Vorschriften müssten allerdings eingehalten werden. Zudem rät die Regierung den Betrieben, in erneuerbare Systeme zu investieren.

Der Regierungsrat habe Verständnis für das Anliegen, in dieser Ausnahmesituation auch in der kalten Jahreszeit den Aussenraum nutzten zu können, heisst es weiter. Zudem teile er die Sorgen um die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Am vergangenen Donnertag hatte das Zuger Kantonsparlament ein entsprechendes FDP-Postulat erheblich erklärt und die für die Nutzung von Heizpilzen im Freien notwendige Anpassung der Verordnung initiiert. Das Anliegen fand im Rat von links bis rechts Zustimmung. Der Antrag der ALG, dass der Kanton die Mehrkosten übernehmen soll, die bei der Verwendung von erneuerbarem Strom oder Gas anfallen, scheiterte jedoch.

Baar (ZG) verzichtet auf Alkoholabgabe
Um der «arg gebeutelten Branche» zu helfen, entschied die Zuger Gemeinde Baar zudem, dass die Gastgewerbebetriebe im laufenden Jahr keine Alkoholabgabe bezahlen müssen. Für die Bewilligung für die Abgabe fallen je nach Art des Betriebs jährliche Kosten von 100 oder 300 Franken an. Die Gemeinde verzichte damit auf 19'000 Franken für die Gemeindekasse, wie sie am Donnerstag mitteilte.

«Für die Gemeinde ist der Verzicht verschmerzbar», wird Gemeindepräsident Walter Lipp in der Medienmitteilung zitiert. Für den einzelnen Betrieb sei der Erlass der Abgabe eine Entlastung und ein Lichtblick in einer schwierigen Zeit. Insgesamt profitieren 76 Baarer Gastrobetriebe vom Verzicht auf die Alkoholabgabe.

Mehr Geld für Härtefälle in Schwyz
Mehr Geld zur Verfügung stellen soll auch der Kanton Schwyz - und zwar für Härtefälle. Die Schwyzer Regierung stimmt dem entsprechenden Antrag der Staatswirtschaftskommission zu, wie sie am Donnertag bekannt gab. Diese schlägt nämlich vor, die Ausgabebewilligung um 476'000 Franken auf knapp 5 Millionen Franken zu erhöhen. Um – bei Bedarf – den Maximalbetrag des Bundes von 10,574 Millionen Franken auslösen zu können.

Der Hebeleffekt wirke bei 0,476 Millionen Franken erheblich, da der Bund diesen Beitrag um das Vierfache erhöhte, hält die Regierung fest. Die effektiven Ausgaben richteten sich nach dem Bedarf der Schwyzer Härtefälle unter Beachtung der vorgeschriebenen Bundesregelung. Mit der vorliegenden Erhöhung verschafft sich der Kanton somit die grösstmöglichen Handlungsoptionen. Nun muss noch das Parlament darüber befinden.

Weitere Coronafälle in der Zentralschweiz
In der Zentralschweiz meldete der Kanton Zug am Donnerstagmorgen 69 neue Corona-Fälle in den vergangenen 24 Stunden. Insgesamt gab es in Zug 3525 Fälle seit Beginn der Pandemie. Der Kanton Schwyz registrierte 74 neue positive Tests sowie zwei neue Todesfälle. Im Kanton Uri wurden 14 weitere Personen positiv getestet, die Zahl der in Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Personen erhöhte sich um 3 auf 24.

Im Kanton Luzern wurden seit Mittwoch 177 neue Coronafälle und 5 Todesfälle gemeldet. In Obwalden wurden seit Beginn der Pandemie insgesamt 1047 Personen positiv auf das Coronavirus getestet, das sind 20 mehr als am Vortag. Die Zahl der Verstorbenen erhöhte sich um 2 auf 26. (sda)