Der Bundesrat will während acht Jahren 100 Millionen Franken für die Modernisierung von Beherbergungsbetrieben im Berggebiet zur Verfügung stellen. Am Mittwoch hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet, die nun ins Parlament geht. 

Mit dem Impulsprogramm will der Bundesrat einen Investitionsschub in den Berggebieten auslösen, wie er am Mittwoch mitteilte. Nur Beherbergungsbetriebe sollen von den Geldern profitieren können, welche energetisch vorbildlich saniert sind. In den Jahren 2028 bis 2035 sollen die Gelder fliessen. Durchgeführt wird das Impulsprogramm von der vom Bund geförderten Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH.

Auftrag aus dem Parlament

Mit dem Impulsprogramm reagiert der Bundesrat auf einen Auftrag aus dem Parlament. Es forderte ein solches Programm mit der Argumentation, vielen Berg-Beherbergungsbetrieben fehle das Eigenkapital für Investitionen. Sie hätten Schwierigkeiten, bei Banken Kredite zu bekommen. Das hiess es in der Nationalratsdebatte von September 2021.

Der Bundesrat lehnte hingegen das Impulsprogramm ab. Das Geld fehle, die Forderung sei schwierig umzusetzen und in der Vernehmlassung sei die Forderung nach dem Impulsprogramm stark umstritten gewesen, argumentierte er.

Die Landesregierung legte deshalb vor einem Jahr die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft ohne dieses Element dem Parlament vor. Die neue Botschaft ans Parlament ist nun eine Zusatzbotschaft zur erwähnten Botschaft vom April 2025.

Dem Bundesrat blieb nichts anderes übrig, nachdem im August 2025 die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) die Verwaltung aufgefordert hatte, einen Formulierungsvorschlag für ein Impulsprogramm auszuarbeiten. «Mit der Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat diese Forderung», schreibt die Landesregierung nun. (keystone-sda)