Die Gebühren erheben Banken bei Kreditkartenzahlungen für die Verrechnung. Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2015 gegen Mastercard und 2017 gegen Visa Bedenken vorgebracht. Dabei ging es um Gebühren beim Einsatz von Kreditkarten aus Ländern ausserhalb Europas.

Die Brüsseler Behörde nannte als Beispiel einen amerikanischen Touristen, der in einem Restaurant in Belgien ein Essen mit einer Karte von Mastercard oder Visa bezahlt. Der EU-Kommission zufolge wälzt die abrechnende Bank die Gebühren auf die Detailhändler ab, die sie wiederum an die Konsumenten weitergeben. Über den Endpreis sind dann alle Verbraucher davon betroffen – auch jene, die keine Karten verwenden.

«Zusammen mit unserem Beschluss vom Januar 2019 über die grenzüberschreitenden Kartenzahlungsdienste von Mastercard wird dies zu niedrigeren Preisen für die europäischen Einzelhändler führen, was letztlich allen Verbrauchern zugutekommt», sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Die Wettbewerbshüter hatten gegen Mastercard wegen Verstössen gegen das EU-Kartellrecht eine Strafe von 570 Millionen Euro verhängt. Aus Sicht der Behörde hatte das Unternehmen die Kosten für Kartenzahlungen innerhalb Europas künstlich in die Höhe getrieben. (awp/sda/dpa)