EU/Efta-Staatsangehörige erhalten hierzulande recht einfach eine Arbeitsbewilligung, Angehörige sogenannter Drittstaaten nicht. Es gibt Kontingente. Zudem müssen es nachweislich hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten sein, mit Fähigkeiten ausgestattet, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und dem der EU nicht zu finden sind. Das macht den Zulassungsprozess äusserst kompliziert, wie Felix Suhner von der…
Sie möchten diesen Artikel lesen?
Haben Sie die htr hotelrevue abonniert?
Der Online-Zugang ist für Sie kostenlos. Melden Sie sich hier hier mit Ihrem Login an. Falls Sie noch kein Login haben, können Sie hier Ihre Zugangsdaten anfordern.
Sie haben noch kein Abo der htr hotelrevue?
Lösen Sie hier Ihr Abo.