Christophe Hans ist Leiter Public Affairs von HotellerieSuisse.

Es war ein grosser Erfolg für die Schweizer Hotellerie und ein Bekenntnis des Parlaments zur Branche: Im September 2017 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, ein Gesetz – auch als Lex Booking bekannt – zum Verbot der Paritätsklauseln zu erarbeiten. Damit würde Rechtssicherheit für eine freie Preissetzung auf allen Verkaufskanälen herrschen. Seither verzögern Bundesrat und Verwaltung das Geschäft. In diesem Jahr wartet die Branche nun schon drei Jahre auf die Umsetzung.

Ein Blick zurück zeigt: Der Kampf gegen die wettbewerbsschädlichen Klauseln in den Verträgen mit den Buchungsplattformen (OTAs) zieht sich schon seit 2012 hin. Damals leitete die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung gegen die «weiten» Paritätsklauseln ein. Diese besagten, dass Zimmerpreise auf allen Verkaufskanälen – offline (E-Mail, Telefon) und online (Hotelwebsite und OTAs) – gleich sein müssen. Die OTAs schalteten damit jeglichen Wettbewerb aus, da jede OTA vom Hotel den günstigsten Preis verlangte. Folglich wurden die Preise faktisch nivelliert, was einer Preisabrede gleichkam. Sie konnten in Ruhe die Marktanteile vergrössern und Kommissionen – oft steuerfrei in der Schweiz – kassieren. Die Weko sah dies gleich, und als sich das Verbot abzeichnete, sicherten sich die OTAs mit einem «Trick» trotzdem die Knebelverträge mit den Hotels im Onlinevertrieb. Sie führten einfach die «enge» Paritätsklausel ein. Hotels durften ab diesem Zeitpunkt auf der hoteleigenen Website keine günstigeren Preise als auf den OTAs anbieten. Der Wettbewerb im immer wichtiger werdenden Onlinevertrieb blieb ausgeschaltet. Nachdem die Weko auf unseren Protest nicht reagiert hatte, wurde die Politik tätig und erteilte dem Bundesrat einen klaren Auftrag.

Seither spielt sich ein für die Schweiz ungewohntes Theater ab: abwarten, verzögern und diverse Versuche, das Geschäft abschreiben zu lassen.

Währenddessen hat sich in den Nachbarländern einiges getan. In Österreich dauerte die Umsetzung des gleichen Gesetzes nur elf Monate! Da muss man sich schon die Frage stellen, weshalb der Bundesrat solche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Ausland mitträgt, die teils massiven Abhängigkeiten der Schweizer Hotellerie von den OTAs weiter akzeptiert, den fairen Wettbewerb zwischen allen Verkaufskanälen torpediert und das Geschäft aussitzen möchte.[DOSSIER]

In den letzten Monaten kam eine weitere Dimension hinzu. Die Corona-Pandemie löste weltweit einen riesigen Digitalisierungsschub aus. Gerade jetzt wäre es von grösster Wichtigkeit, die Rechtssicherheit für eine freie Preissetzung auf allen digitalen Verkaufskanälen zu gewährleisten. Buchungen direkt beim Hotel würden so attraktiver. Gleichzeitig gäbe es mehr Anreize, trotz des harten Umfelds weiter zu investieren und Direktbuchungen digital stärker zu bewerben. Denn in der Krise hat sich gezeigt: Gäste, die direkt buchen, sind loyaler und kulanter. Hotels mit hohem Direktbucheranteil blieben von den Geschäftsbedingungsänderungs-Orgien der OTAs weitgehend verschont und konnten die gesparten Kommissionen investieren oder dem Gast weitergeben.

Corona verändert die Zeit. Der Bundesrat muss endlich mutig sein und ein griffiges Gesetz zum Verbot der Paritätsklauseln vorlegen.