Urheberrecht – klingt nicht gerade praxisrelevant ...
Das Urheberrecht ist viel praxisrelevanter, als es scheinen mag. Das Urheberrechtsgesetz regelt unter anderem den Schutz der Urheberinnen und Urheber von Werken der Literatur und Kunst. Musik, Bücher, Filme, Kunst – und dies ist bei Weitem noch nicht alles – sind urheberrechtlich geschützt.

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Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht stösst man immer wieder auf den Begriff der Verwertungsgesellschaft. Was ist das genau?
So nennt man die Gesellschaften, welche die Massennutzung verwalten. Stellen Sie sich vor, der Urheber eines Musikwerks müsste mit jedem einzelnen Betrieb verhandeln, ob und zu welchen Konditionen der jeweilige Betrieb seine Musik abspielen darf. Das ist faktisch nicht möglich oder wäre höchst aufwendig.

Und genau hier kommt die Verwertungsgesellschaft ins Spiel. Sie übernimmt diese Aufgabe für die Rechteinhaber. Die Verwertungsgesellschaften brauchen für ihre Tätigkeit eine Bewilligung vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). In der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften, die diese Bewilligung vom IGE erhalten haben: Pro Litteris, Suisa, Suissimage, Swiss­perform, SSA.

Müssen die Rechnungen der Verwertungsgesellschaft bezahlt werden?
Ja, sofern die Rechnungen von einer der vorgenannten Verwertungsgesellschaften stammen.

Die Verwertungsgesellschaft schreibt von Tarifen. Was ist damit genau gemeint?
Dabei handelt es sich um Urheberrechtstarife. Es gibt viele verschiedene solche Tarife. Nicht jeder aber ist für die Beherbergungsbranche von Relevanz.

Und welches wären die wichtigsten Tarife für die Beherbergungsbranche?
Dies wären insbesondere die Folgenden – nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Gemeinsamer Tarif 3a: Wahrnehmbar- machen von Sendungen sowie Nutzung von Ton- und Tonbildträger, ins­­besondere Hintergrundmusik
  • Gemeinsamer Tarif 3c: Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbild­- schirmen (public viewing)
  • Gemeinsamer Tarif 8: Nutzungen in Organisationen (Kopiervergütungen)
  • Gemeinsamer Tarif H: Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe
  • Gemeinsamer Tarif HV: Hotelvideo
  • Gemeinsamer Tarif Ma: Musikautomaten

Darf ein Hotel in der Lobby Hintergrundmusik abspielen?
Dieses Recht steht grundsätzlich nur den Urhebern von Werken zu. Da aber die Verwertungsgesellschaft solche Aufführungen kollektiv verwertet, ist das Abspielen dennoch erlaubt. Die Betriebe müssen dafür aber eine Entschädigung an die Verwertungsgesellschaft bezahlen.

Ein Betrieb bezahlt eine Entschädigung für die Hintergrundmusik. Ist das dasselbe wie die Abgabe für Radio und Fernsehen?
Nein. Die Abgabe für Radio und Fernsehen ist klar zu unterscheiden von den Tarifen. Mit der Abgabe für Radio und Fernsehen wird der verfassungsrechtliche Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen finanziert. Diese Abgabe wird bei Unternehmen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung eingezogen – sofern ein Unternehmen überhaupt abgabepflichtig ist. Anders bei den Tarifen. Diese werden durch die Verwertungsgesellschaften verwaltet.

Der Gemeinsame Tarif 8 betrifft die Kopiervergütung. Folgendes Szenario: Ein Betrieb entscheidet sich, vollständig digital zu werden und den Kopierer zu verkaufen. Folglich werden keine Papierkopien mehr erstellt. Wird dann auch der Gemeinsame Tarif 8 für diesen Betrieb hinfällig und er muss keine Entschädigung mehr bezahlen?
Wohl eher nicht. Die Grundvergütung erfasst sowohl Papier- als auch Digitalkopien. Sofern ein Betrieb aber geltend macht, zu keinem Kopiergerät Zugang zu haben, das sich zur Herstellung von Papier- und/oder Digitalkopien eignet, dann entfällt die Grundgebühr respektive beträgt die Hälfte.

Was ist mit Digitalkopie gemeint?
In Ziff. 2.3 des Tarifs ist dazu unter Buchstabe b Folgendes festgehalten: «Vervielfältigen digital, insbesondere Speichern, Scannen/Digitalisieren und Fotografieren (Digitalkopien) einschliesslich dem anschliessenden internen Verbreiten und Zugänglichmachen.»

Und was wäre das für ein Gerät, das sich zur Herstellung von Digitalkopien eignet?
Im Tarif wird als Beispiel ein Computer oder ein Mobilgerät genannt.

Bleiben die Tarife immer gleich hoch?
Die Tarife werden periodisch überprüft und neu ausgehandelt. HotellerieSuisse lässt sich in den Verhandlungen durch den DUN vertreten, den Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer. Dieser vertritt professionell die Interessen aller Nutzer – nicht nur bei den Tarifverhandlungen, sondern in allen ordnungspolitischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen.

Céline Emch, Fachspezialistin Arbeit, Bildung, Politik bei HotellerieSuisse