Der Ständerat hat am Donnerstag mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, bei seiner Version zu bleiben: Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse sollen weiterhin für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen Urhebergebühren zahlen müssen.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Er hatte sich am Dienstag ebenso deutlich – mit 108 zu 68 Stimmen bei 12 Enthaltungen – dafür ausgesprochen, die Abgabe abzuschaffen. Insbesondere das Aufstellen von TV-Geräten in Hotelzimmern wäre damit nicht mehr mit Urhebergebühren verbunden.

Das Ziel der Mehrheit im Nationalrat ist es, die Hotels zu entlasten. Es gehe nur um etwa 400'000 Franken, doch sei die Entrichtung der Gebühr mit bürokratischem Aufwand verbunden, hiess es. Die Verwendung öffentlicher Werke in diesen Einrichtungen sollte als Eigengebrauch definiert werden.

Die Mehrheit im Ständerat warnt vor Konflikten mit internationalen Bestimmungen. «Wir handeln uns grosse Probleme ein», sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH). Es könnte ein WTO-Verfahren drohen.

Ausserdem weisen die Gegnerinnen und Gegner darauf hin, dass die Abschaffung der Abgabe nicht Teil des Kompromisses der Arbeitsgruppe Agur 12 war, die das Gesetz vorbereitet hatte – und dass sie auf Kosten der Kulturschaffenden ginge.

Die Vorlage geht mit dieser letzten Differenz zurück an den Ständerat. Bleiben beide Räte bei ihren Entscheiden, muss die Einigungskonferenz sich mit der Frage befassen. (sda)