Der Nationalrat hat die Verlängerung des MWST-Sondersatzes abgelehnt. Das Geschäft ist jedoch noch nicht verloren. Der Ständerat ist nun in der Herbstsession gefordert. Wir appellieren nun an die kleine Kammer, den Entscheid des Nationalrats zu korrigieren und der Weiterführung des Beherbergungssatzes zuzustimmen.
Die Debatte im Rat hat deutlich gemacht, wo das Problem liegt: Mehrfach hiess es, beim MWST-Beherbergungssatz gehe es doch nur um ein paar Franken pro Übernachtung. Eine Parlamentarierin rechnete vor, ihre Hotelnacht in Bern hätte mit dem Normalsatz nur acht Franken mehr gekostet. Diese Sicht greift zu kurz.
In der Praxis entscheiden nicht Anekdoten aus der Ratsdebatte, sondern Märkte.
Denn in der Praxis entscheiden nicht Anekdoten aus der Ratsdebatte, sondern Märkte. Gäste vergleichen Preise auf Buchungsplattformen innert Sekunden. Sie sehen nicht Margen, Löhne, Energiekosten oder Investitionen hinter einem Zimmerpreis. Sie sehen den Endpreis. Dort können wenige Franken den Unterschied machen.
Natürlich wird ein Gast im Luxussegment wegen acht Franken kaum anders buchen. Aber die Schweizer Hotellerie besteht nicht nur aus Fünfsternehäusern. Ihr Rückgrat sind Mittelklassebetriebe, Drei-Sterne-Hotels, Familienunternehmen und KMU. Viele haben wenig Preissetzungsmacht, knappe Margen und stehen im Wettbewerb mit Destinationen im Ausland. Ihre Kosten entstehen in der Schweiz, ihre Preise werden international verglichen.
Entweder steigen die Preise, was Buchungen kosten kann. Oder die Betriebe tragen die Last selbst, was Investitionen und Qualität unter Druck setzt.
Eine Nichtverlängerung des MWST-Sondersatzes käme einer Steuererhöhung für eine standortgebundene Branche gleich. Diese Mehrbelastung hätte Konsequenzen. Entweder steigen die Preise, was Buchungen kosten kann. Oder die Betriebe tragen die Last selbst, was Investitionen und Qualität unter Druck setzt.
Familien, Gruppen, Vereine und Gäste aus europäischen Nahmärkten reagieren sensibel auf Preisunterschiede. Wer Ferien in der Schweiz verteuert, schwächt einzelne Betriebe und die touristische Wertschöpfung ganzer Regionen.
Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid des Nationalrats widersprüchlich. Mit der Motion Friedli hatte das Parlament letztes Jahr klar anerkannt, dass der Tourismus Planungssicherheit braucht. Nun stellt es die gesetzliche Grundlage infrage, die diese Sicherheit schaffen soll. Für die Beherbergung ist das kein klares Signal, sondern ein Bruch in der politischen Logik.
Martin von Moos ist Präsident von HotellerieSuisse.
