Der Beherbergungsverband HotellerieSuisse unterstützt den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), die Verwaltung aufzufordern, das Impulsprogramm für energetische Sanierungen in die Totalrevision der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite (SGH-Revision) aufzunehmen.

Damit wird eines der Hauptanliegen der Beherbergungsbranche berücksichtigt. Nun fordert HotellerieSuisse von der Verwaltung, dass die Umsetzung schnell erfolgt, da bereits ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf für das Impulsprogramm vorliegt

Die SGH befindet sich aktuell in einer Totalrevision, um sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Laut bundesrätlicher Botschaft sollten jedoch weder das Impulsprogramm noch die Erweiterung des Förderperimeters im Rahmen der Revision umgesetzt werden. [RELATED]

Kommission weist Bundesrat in die Schranken 
Mit dem Auftrag an die Verwaltung greift die Kommission korrigierend ein, zumindest was das Impulsprogramm anbelangt.  «Die SGH-Revision darf dadurch jedoch nicht zu stark ausgebremst werden, weshalb die Verwaltung nun rasch handeln muss», sagt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse.

«Das Parlament hat mit der Annahme des Impulsprogramms bereits einen klaren Auftrag an den Bundesrat erteilt. Die Kommission sorgt nun dafür, dass der Parlamentswille auch wirklich umgesetzt wird», ergänzt Hürlimann.

Laut dem Beherbergungsverband lässt sich auch das zweite zentrale Anliegen der Branche – die Erweiterung des Förderperimeters – umsetzen, wenn die Kommission dieses Thema in der Detailberatung wieder aufnimmt.

«Wir erwarten, dass die zuständige Kommission auch hier korrigierend eingreifen wird, damit künftig auch die grossen Städte die SGH-Förderung in Anspruch nehmen können», so Hürlimann.

Anliegen im Einklang mit der Tourismusstrategie des Bundes 
Die Instrumente der Tourismuspolitik richten sich seit mehr als zehn Jahren auf eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors und der Beherbergungsbranche aus. Diesem Ziel dienen die Erweiterung des SGH-Förderperimeters auf die gesamte Schweiz, inklusive städtischer Gebiete und Agglomerationen, sowie die Einführung eines Impulsprogramms zur Unterstützung von energetischen Sanierungen in Ferienregionen. Beide Motionen hat das Parlament 2022 respektive 2021 angenommen. 

Auch Beherbergung will Nachhaltigkeitsziele erreichen 
Neben der Wettbewerbsfähigkeit geht es auch um Nachhaltigkeit: Das Parlament hat das Impulsprogramm beschlossen, um energetische Sanierungen in der Beherbergung zu fördern. Laut einer Umfrage von HotellerieSuisse haben 85 Prozent der Betriebe Sanierungen geprüft oder geplant, aber nur 20 Prozent konnten diese umsetzen – meist wegen hoher Kosten und Ertragsausfällen während der Umbauzeit. Gerade in Bergregionen würden bis zu 30 Prozent höhere Baukosten die Umsetzung erschweren.

Die SGH soll dort fördern, wo es nötig ist 
Um Nachhaltigkeits- und Wettbewerbsziele zu erreichen, sollte die Investitionsförderung die Betriebe dort unterstützen, wo der Bedarf am grössten ist. Der aktuelle SGH-Förderperimeter schliesst jedoch die fünf grössten Schweizer Städte und ihre Agglomerationen au.

Das, obwohl auch urbane Betriebe vergleichbare Herausforderungen bewältigen müssen wie in Berg- und Landregionen, merkt HotellerieSuisse an. Besonders kleinere und mittlere Stadtbetriebe würden zunehmend unter wirtschaftlichem Druck stehen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Bankkrediten schwieriger. 

Paradoxe Grenzziehungen beenden 
Eine Ausweitung des SGH-Förderperimeters würde zudem bestehende Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen beheben, die durch teilweise paradox Grenzziehungen entstanden sind. Beispiele dafür sind Vevey (förderberechtigt) und Lausanne (nicht förderberechtigt). 

Weitere Beispiel sind auch der gesamte Kanton Jura und das Berner Jura, die Teil des Förderperimeters sind, während im Kanton Solothurn keine Gemeinde berücksichtigt wird. Am Zürichsee sind fast alle Schwyzer Gemeinden eingeschlossen – auf Zürcher Seite hingegen keine. (mm)