Der Ständerat hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Motion Ettlin angenommen. Damit sollen Mindestlöhne aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen erhalten.
Diese Regel soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende durch die Gesetzesänderung nicht schlechter gestellt werden. Wer bereits zu einem kantonalen Mindestlohn arbeitet, soll keinen tieferen Lohn erhalten.
«Sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne tragen den branchenspezifischen Gegebenheiten sowie Ausbildung und Erfahrung Rechnung. Sie setzen Anreize zur Weiterentwicklung und zur Höherqualifizierung», sagt Magdalena Glauser, Leiterin Politik bei HotellerieSuisse.
Branchenverbände sehen darin einen wichtigen Schritt für die Sozialpartnerschaft. Eine Allianz von 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst den Entscheid des Ständerates ausdrücklich.
Schutz bestehender Löhne
Der Anwendungsvorrang tritt nur dann in Kraft, wenn der Mindestlohn im Branchen-GAV höher liegt als der kantonale Mindestlohn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dadurch sollen insbesondere in den Kantonen Genf und Neuenburg Lohnsenkungen ausgeschlossen werden.
Mehr Rechtssicherheit für Gesamtarbeitsverträge
Auch rechtlich wurde die Vorlage nochmals geprüft. Ein Gutachten bestätigt, dass der Bund über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt, die kantonales Recht nachträglich übersteuern kann.
Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, sagt: «Der Entscheid stärkt die Rechtssicherheit». Ohne klare gesetzliche Leitplanken drohe eine zunehmende Fragmentierung der Mindestlöhne.
Fokus auf Arbeitsmarktintegration
Die Allianz argumentiert zudem, dass Armut nicht primär durch Mindestlöhne bekämpft werde. Entscheidend sei vielmehr die Integration in den Arbeitsmarkt.
Branchenspezifische Mindestlöhne würden Ausbildung, Erfahrung und Berufsprofile berücksichtigen. Sie erleichterten den Einstieg ins Berufsleben und ermöglichten gleichzeitig höhere Löhne für qualifizierte Fachkräfte.
Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Dieser muss noch über die neu eingeführte Besitzstandsregel entscheiden. Anschliessend folgt die Schlussabstimmung im Parlament. Ein Referendum gegen die Vorlage bleibt möglich. (mm)
GastroSuisse unterstützt Vorrang der Branchenlöhne
Auch im Gastgewerbe wird der Entscheid begrüsst. Beat Imhof, Präsident von Gastrosuisse, betont, der Vertrauensschutz für Arbeitnehmende bleibe gewahrt.
Wer heute zum kantonalen Mindestlohn arbeitet, dürfe durch die Gesetzesänderung nicht schlechter gestellt werden. Die Besitzstandsklausel verhindere Lohnsenkungen in den betroffenen Kantonen, so Imhof.