(Keystone-SDA) Der umstrittene Campingplatz Fanel am Neuenburgersee bei Gampelen BE muss weg. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat ein früheres Gutachten bestätigt und den Platz als umweltrechtswidrig eingestuft.

Die ENHK bekräftigte damit auch ihre Forderungen: Der Campingplatz soll aufgehoben und das gesamte Gebiet renaturiert werden. Der Kanton sieht unter diesen Voraussetzungen keine Chance, den Platz durch eine Einzonung zu legalisieren, wie dies der bernische Grosse Rat gefordert hat.

«Beschwerde würde gutgeheissen»
Gutachten der ENHK hätten vor Bundesgericht grosses Gewicht, schreibt die kantonale Direktion für Inneres und Justiz in einer Mitteilung vom Freitag. Eine Beschwerde gegen die Legalisierung des Platzes würde aller Voraussicht nach gutgeheissen.

An der «mehrfach und klar» festgestellten Widerrechtlichkeit des Campings änderten auch politische Forderungen nach dem Erhalt der Anlage oder das Bedürfnis nach naturnahen Ferien in der Region nichts.

Ende 2024 ist definitiv Schluss
Wie mit der Betreiberin des Campings, dem Touring Club der Schweiz (TCS) und den Umweltverbänden vereinbart, wird der Betrieb laut Kanton definitiv Ende 2024 eingestellt. Der Campingplatz wird zurückgebaut und die Fläche renaturiert. Der Rückbau erfolgt gestaffelt. Der öffentlich zugängliche Badeplatz wird auch künftig der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Gegen eine Aufhebung des Platzes wehren sich die Camper im Fanel. Denn: Ihr Campingplatz besteht seit den 1950-er Jahren, als das Gebiet  noch nicht so geschützt war wie heute. Planungsrechtlich war der Campingplatz nicht gesichert. Inzwischen gilt die Region am Neuenburgersee als Hotspot der Biodiversität. Das Gebiet des Campingplatzes weist schweizweit eine der höchsten Konzentrationen von Schutzzonen auf. Die Zonenkonformität des vom TCS betriebenen Campings war daher seit Jahren ein Dauerthema.

Auf Kompromiss geeinigt
Der Kanton und der TCS prüften schon vor rund 20 Jahren, ob und wie der Camping legalisiert werden könnte. Doch die ENHK kam 2003 zu einem klaren Schluss: Der Camping muss weg. Kanton, TCS und Umweltverbände einigten sich schliesslich 2018 auf einen Kompromiss: Der Camping darf bis Ende 2024 bleiben, dann muss er weg.

In den vergangenen Jahren gab es auf politischer Ebene verschiedene Vorstösse, den Platz mit einer Sondergesetzgebung doch noch zu legalisieren. Der Grosse Rat beauftragte die Regierung, dies nochmals an die Hand zu nehmen.

Das hat die Kantonsregierung getan und zunächst alt Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Auch er kam zum Schluss, dass der Campingplatz nicht zonenkonform sei. Wollte der Kanton den Zustand legalisieren, bräuchte es eine neue Beurteilung der umweltrechtlichen Zulässigkeit durch die ENHK. Erst wenn die ENHK zu einem anderen Schluss käme als 2003, wäre eine Legalisierung möglich.