Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Corona-Härtefall-Hilfe für KMU mit 66 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.

Von den 31,25 Millionen sind maximal 15?62 Millionen Franken für À-fonds-perdu-Beiträge vorgesehen – also Gelder, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Unternehmen können zudem auch solche Beiträge beantragen, wenn sie kein neues Darlehen bei der Bank aufgenommen haben.

Am 18. November hatte der Bundesrat beschlossen, die Mittel zur Linderung der ökonomischen Folgen der Covid-19-Pandemie um 600 Millionen auf eine Milliarde Franken zu erhöhen. Zunächst wollte der Bund für Härtefälle nur 400 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

An den ersten 400 Millionen Franken sollen sich Bund und Kantone je zur Hälfte beteiligen. Für die zweite Tranche des Härtefall-Fonds soll der Bund 80 Prozent und die Kantone 20 Prozent übernehmen.

Ein definitiver Entscheid in Bern dazu steht noch aus. Zwar hat nach dem Nationalrat am Mittwoch auch der Ständerat den Anpassungen des Covid-19 Gesetzes im Grundsatz zugestimmt. Die Eidgenössischen Räte sind sich aber in einigen Punkten noch nicht einig.

Wenig Wohlwollen für Regierungsvorschlag
Die Härtefall-Hilfe der Baselbieter Regierung zur Bundesvorlage sah ursprünglich vor, dass der Kanton für 80 Prozent des Kredits bürgt, der einem Unternehmen von der Bank bewilligt worden war. Zusätzlich zur Kreditgarantie hätte das Unternehmen einen À-fonds-perdu-Beitrag erhalten, der 20 Prozent des bewilligten Kredits durch die Bank – maximal jedoch 20'000 Franken – betragen hätte.

Im Landrat stiess der Regierungsvorschlag auf wenig Wohlwollen. So kritisierte ein SP-Sprecher, dass Baselbieter Unternehmen nur À-fonds-perdu-Beiträge erhalten würden, wenn sie zuvor bei einer Bank einen Kredit aufnehmen würden. Mit dieser Lösung würden die Unternehmen in eine Neuverschuldung gedrängt, sagte er.

Gegen diese Aussage wehrte sich Finanz- und Kirchendirektor Anton Lauber (CVP): Unternehmen könnten sehr gut mit dem Thema Kredit umgehen, sagte er.

Ein FDP-Sprecher bezeichnete den Regierungsvorschlag als heikel, da die Unternehmen dadurch dem Wohlwollen der Bank ausgeliefert seien.

Ein SP-Antrag, der die Auszahlung der À-fonds-perdu-Beiträgen ohne Kopplung an neue Darlehen verlangte, wurde schliesslich mit 49 zu
31 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Dabei können Darlehen bis zu 25 Prozent des Umsatzes beantragt werden, À-fonds-perdu-Beiträge bis zu 10 Prozent des Umsatzes.

Ebenfalls angenommen wurde mit 70 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen ein SVP-Antrag, der von der Regierung verlangte, dass sie Missbrauch bei Anspruchsnahme dieser Gelder verhindern soll.

Wie Lauber weiter sagte, können im Baselbiet bereits ab Freitag mit der Umsetzung der Härtefall-hilfe begonnen werden. (sda)