Weil der Bundesrat empfohlen hatte, während des Corona-Lockdown im Frühling möglichst zu Hause zu bleiben, sank die Nachfrage im öffentlichen Verkehr um bis zu 80 Prozent.

Da viele Betriebe schliessen mussten, verzeichneten die Bahnen auch im Güterverkehr einen starken Rückgang, wie der Bundesrat festhält. Mit der Unterstützung will er sicherstellen, dass keine Angebote als Folge der Krise gestrichen werden.

Bund und Kantone decken Defizite
Im regionalen Personenverkehr sollen Bund und Kantone gemäss dem Vorschlag des Bundesrats die Defizite in der Jahresrechnung der Unternehmen decken. Auf den Bund entfallen dabei rund 290 Millionen Franken. Mitzahlen müssen auch die Transportunternehmen, etwa indem sie Reserven auflösen.

Den ebenfalls betroffenen Ortsverkehr will der Bundesrat dagegen nicht unterstützen. Für die Finanzierung dieser lokalen Verkehrsunternehmen seien die Kantone und Gemeinden zuständig, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga in Bern vor den Medien dazu.

Die Vorlage zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs hatte das Parlament bestellt, mit einer Motion der Verkehrskommission des Nationalrats. Das Parlament hatte auch für den Ortsverkehr Bundeshilfen gefordert. Auch in der Vernehmlassungsvorlage waren noch Massnahmen für den Ortsverkehr enthalten gewesen.

Hingegen will der Bundesrat den Güterverkehr unterstützen. Zum einen will er die Abgeltungen für den alpenquerenden Güterverkehr, die eigentlich nach und nach gesenkt werden sollten, für 2020 und 2021 noch beibehalten.

Mehr Mittel für Infrastrukturfonds
Weiter schlägt er einen einmaligen Betrag vor für den übrigen Bahn-Güterverkehr vor – darunter die «Rollende Landstrasse» – sowie für für die Verlagerung nötigen Betriebe. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat von den Bahnunternehmen, dass sie ihre Angebote beibehalten und 2020 und 2021 auf Preiserhöhungen verzichten.

Weitere rund 330 Millionen Franken werden zugunsten des Bahninfrastrukturfonds (BIF) benötigt. Der BIF erhält einen einmaligen Zuschuss von 221 Millionen Franken aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), und er soll sich 2020 neu verschulden können.

Die Pflicht des BIF, einen Beitrag zur Rückzahlung der Bevorschussung des früheren Finöv-Fonds zu leisten, wird 2020 sistiert. Die Massnahmen sollen verhindern, dass es zu Einschränkungen beim Substanzerhalt und beim Ausbau von Bahneinrichtungen kommt. (sda)