Sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft sind und es die epidemiologische Lage erlaubt, sind nach Ansicht des Bundesrates keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen. Damit wird eine weitgehende Öffnung der Wirtschaft greifbar.

Aufgrund der einsetzenden Erholung und der weitgehenden Aufhebung der Betriebsschliessungen will der Bundesrat die ausserordentlichen Stützungsmassnahmen in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen auslaufen lassen, schreibt er. Zudem seien laut den Kantonen die heute zur Verfügung stehenden Härtefallhilfen für den Grossteil der Unternehmen ausreichend.

Allerdings gibt es in verschiedenen Kantone Einzelfälle von besonders betroffenen Unternehmen. Diese können durch die generellen Vorgaben der Härtefallverordnung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden. Dazu gehören unter anderem Unternehmen, die bereits lange unter der Pandemie leiden und derzeit die Obergrenzen erreichen oder grosse Unternehmen mit besonderen Strukturen.

«Härtefall im Härtefall»
Der Übergang zur Normalität soll für diese Unternehmen mit zwei letzten punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung abgefedert werden. Erstens soll die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge auch für kleine Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent auf 30 Prozent des Jahresumsatzes erhöht werden.

Analog zur bereits bestehenden Regel für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen soll damit auch für kleinere Unternehmen eine «Härtefall im Härtefall-Regel» geschaffen werden.

Zweitens haben die Kantone ihre Bereitschaft signalisiert, allfälligen besonderen Bedürfnissen mit spezifischen, von den Bundesvorgaben abweichenden Regelungen Rechnung zu tragen. Für die daraus entstehenden Zusatzbelastungen bei den Kantonen beabsichtigt der Bundesrat einen Teil der «Bundesratsreserve» nach Artikel 12 Absatz 2 Covid-19-Gesetz einzusetzen. Die entsprechende Verordnungsänderung ist für den Juni 2021 geplant.[RELATED]

Strukturwandel im Tourismus soll begleitet werden
Auch wenn der Bundesrat mit einer Beschleunigung der wirtschaftlichen Erholung rechnet, sei aber nicht ausgeschlossen, dass gewisse Unternehmen mittelfristig mit einer schwächeren Nachfrage konfrontiert sind, heisst es weiter.

Daher ist das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt worden, bis Mitte Juni eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen zu erarbeiten. Diese soll die Erwerbstätigen und Unternehmen mit den ordentlichen Instrumenten der Wirtschaftspolitik bestmöglich unterstützen. Bei Bedarf sollen die bestehenden Instrumente gezielt verstärkt werden.

  1. Pfeiler – Normalisierung: Der Bundesrat will schrittweise aus den ausserordentlichen Stabilisierungsmassnahmen aussteigen. Diese werden aber nicht abrupt eingestellt. Corona-Erwerbsausfallentschädigungen stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Die Kurzarbeitsentschädigungen bleiben über 2021 hinaus erhalten. Schliesslich können Veranstaltungen mit dem entsprechenden Schutzschirm bis Ende April 2022 abgesichert werden. Diese Normalisierung bedingt aber, dass die Strategie des Bundesrates, welche das Risiko erneuter einschränkender Eindämmungsmassnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 (Impfen, Testen, Contacttracing, Beschaffung Arzneimittel) minimieren will, konsequent umgesetzt wird.

  2. Pfeiler – Begleitung des Strukturwandels: Auch in normalen Zeiten verfügt der Bund über ein umfassendes Instrumentarium, das Menschen und Unternehmen im Strukturwandel unterstützt: Etwa die Arbeitslosenversicherung, die Innovationsförderung, die Tourismuspolitik oder die Regionalpolitik. Die bestehenden Instrumente sollen überprüft und bei Bedarf verstärkt werden, wie zum Beispiel mit dem bereits beschlossenen «Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz» oder dem geplanten «Recovery Programm» für den Tourismus.

  3. Pfeiler – Revitalisierung: Flankierend haben Bundesrat und Parlament bereits verschiedene Massnahmen beschlossen oder geplant, die gezielt die Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft stärken und die Wachstumsaussichten verbessern sollen. Dazu gehören die Strategie Digitale Schweiz, das CO2-Gesetz (Klimafonds), Investitionen aus den Verkehrsfonds (Bahninfrastrukturfonds (BIF), Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)) sowie dem Netzzuschlagsfonds, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Abschaffung der Industriezölle oder die Senkung von Regulierungskosten. (htr/npa)