Bei der Ventilklausel hätte die EU anerkannt, «dass die quantitativen Voraussetzungen erfüllt sind», sagte Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration (BfM), der die Schweizer Delegation leitete.

Dies sei auch nach der Berechnungsmethode der EU der Fall. Aktuell sei man sich aufgrund der unterschiedlichen Rechnungsarten nur noch über die Höhe der Kontinente uneinig, sagte Gattiker. Je nach Berechnungsart besteht ein Unterschied von 5000 bis 6000 Leuten.

Die Schweiz und die EU waren sich uneinig, ob die Einwanderungszahlen der acht osteuropäischen EU-Staaten getrennt von den restlichen 17 EU-Staaten gerechnet werden sollen – wie dies die Schweiz tat – oder ob alle 25 EU-Staaten zusammengezählt werden sollen, was von Seite der EU verlangt wurde.

Schweiz informierte über Solidarhaftung
«Für beide Seiten ist jedoch klar, dass es sich bei der Ventilklausel um ein Auslaufmodell handelt», sagte Gattiker weiter. Denn ab nächstem Jahr läuft das Recht der Schweiz aus, die Zuwanderung aus den 25 EU-Staaten zu beschränken.Dann existieren nur noch Kontingenten für Rumänien und Bulgarien.

Das Freizügigkeitsabkommen regelt seit Juni 2002 die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Es erlaubt Schweizerinnen und Schweizer, vereinfacht eine Arbeit im EU-Raum aufzunehmen und sich dort niederzulassen.Das Gleiche gilt für EU-Bürger, die in der Schweiz arbeiten wollen. «Das Abkommen funktioniert aus unserer Sicht gut», bilanzierte Gattiker.

Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens kamen auch die flankierenden Massnahmen zur Sprache. Im Zentrum stand die Einführung der vom Parlament beschlossenen Solidarhaftung für das Baugewerbe. Diese besagt, dass ein Erstunternehmen in einer Auftragskette für alle Subunternehmen haften muss, wenn diese Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen missachten.

EU wegen Initiativen besorgt
Die Schweizer Delegation informierte ausserdem über den Stand der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, der damit verbundenen Durchsetzungsinitiative sowie über die anstehenden Abstimmungen über die Masseneinwanderungs- und Ecopop-Initiative, die beide die Wiedereinführung von Kontingente für Zuwanderer verlangen. Die EU stellte Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen.

Diskutiert wurde ausserdem über die laufenden Verhandlungen zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien, das am 1. Juli der EU beitreten wird.

Schweiz kennt keine Armutsmigration
Auch die in der EU heiss diskutieren Armutsmigration war Thema des Gemischten Ausschusses. So etwa hatten sich deutsche Städte über mittellose Roma aus Bulgarien und Rumänien beklagt, die finanziell unterstützt werden müssen.

Die Schweiz kenne kein solches Phänomen, sagte der BfM-Chef. Hingegen sind vermehrt ausländische Stellensuchende verzeichnet worden – ohne jedoch über konkrete Zahlen zu verfügen. Dies soll nun genauer untersucht werden.

Denn gemäss Gattiker bleibt das Thema auf der Agenda des GemischtenAusschusses: «Wir wollen uns frühzeitig damit befassen, ob das auch für uns zu einem Problem werden könnte.» (npa/sda)