Stillschweigend hat der Nationalrat am Montag beschlossen, diesen Passus wieder aus der Vorlage zu streichen. Bereits in der ersten Beratungsrunde von letzter Woche hatte die grosse Kammer eine allgemeine und umfassende Solidarhaftung abgelehnt.

Anders als der Ständerat befürwortete der Nationalrat damals aber, von Firmen, die sich im öffentlichen Beschaffungswesen für einen Auftrag bewerben, eine Solidarhaftung zu verlangen. Damit hätten solche Auftragnehmer für ihre Subunternehmer haften müssen, welche Schweizer Arbeitsbedingungen unterlaufen.

Das Thema Solidarhaftung ist mit den Entscheiden der Räte noch nicht definitiv vom Tisch. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann will dem Parlament gegen Ende Sommer Vorschläge dazu unterbreiten.

Keine Mindestbusse
In zwei Nebenpunkten hielt der Nationalrat am Montag an Differenzen zum Ständerat fest. So will er nichts wissen davon, dass Firmen mit einem Dienstleistungsverbot belegt werden können, wenn gegen sie Verwaltungssanktionen verhängt worden sind.

Ausserdem lehnt es der Nationalrat ab, dass die Bussen für Verstösse, die bis 5000 Franken gehen können, mindestens 10 Prozent des Auftragsvolumens betragen müssen. Diese Verschärfungen seien nicht nötig und wünschbar, fand die Mehrheit des Nationalrats.

Alle anderen Differenzen sind nun ausgeräumt. Ziel der Revision des Entsendegesetzes ist es, die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der EU zu verschärfen. Bundesrat und Parlament sind sich einig, dass die heute geltenden flankierenden Massnahmen nicht ausreichen, um Lohndumping wirklich zu verhindern. Es brauche strengere Regeln, um die Akzeptanz des freien Personenverkehrs in der Bevölkerung zu bewahren.

Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit
Die Räte hiessen deshalb Vorschläge des Bundesrats gut, mit denen die Scheinselbständigkeit bekämpft werden soll. Dazu sollen für ausländische Dienstleistungserbringer eine Dokumentationspflicht sowie diverse Sanktionsmöglichkeiten für fehlbare Anbieter eingeführt werden.

Können Anbieter nicht beweisen, dass sie tatsächlich selbständig erwerbend sind, sollen sie an der Weiterarbeit gehindert werden. Zudem droht ihnen eine Busse. Von beiden Räten gutgeheissen wurden auch neue Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. (npa/sda)