Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, finanziell unterstützen. Er will sich an kantonalen Massnahmen, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen – maximal mit 200 Millionen Franken. Diese Zahl dürfte jedoch laut Bundesrat Ueli Maurer noch überarbeitet werden, wie er am Mittwoch vor den Bundeshausmedien erklärte.

Die Landesregierung hat am Mittwoch den Verordnungsentwurf über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet.

Gemäss dem Vorschlag des Parlaments und des Bundesrats gilt ein Unternehmen als Härtefall, das verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat. «Wenn die Voraussetzungen sich ändern sollten, wäre der Bundesrat bereit, das Gesetz mit einem dringlichen Verfahren anzupassen», sagte Maurer. Es sei nun erst einmal darum gegangen, möglichst schnell zu handeln.

Auch die Frage, welche Branchen von der Regelung profitieren sollen, ist laut Maurer noch nicht restlos geklärt. Im Covid-Gesetz ist von Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schaustellern, Dienstleistern der Reisebranche sowie touristischen Betrieben die Rede.

Kantone entscheiden
Klar ist laut dem Bundesrat, dass die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Es stehe ihnen frei, in ihren Regelungen Bürgschaften, Garantien, Darlehen und/oder À-fonds-perdu-Beiträge vorzusehen, sagte Maurer. Letztere sind auf maximal 10 Prozent des Umsatzes 2019, höchstens aber auf 500'000 Franken pro Unternehmen beschränkt (davon 250'000 Franken vom Bund).

Der Kanton müsse die Einzelfälle beurteilen, sagte der Finanzminister weiter. Der Bund stelle allen Kantonen einen Grundbetrag zur Verfügung. Wenn Härtefälle entstünden, müssten aber auch Kreditgeber und Eigentümer geradestehen. «Ich kann das Steuergeld nicht in einen Betrieb stecken, von dem ich nicht weiss, ob er Überlebenschancen hat. Die Mittel, die wir haben, müssen gezielt eingesetzt werden. Da sind die Kantone näher dran».

Dass die Probleme je nach Kanton unterschiedlich sind, zeigte auch Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, auf. «Die Hotels in den Bergen hatten einen guten Sommer, die Hotels in den Städten keine Auslandtouristen». Die Kantone können da detaillierter und viel genauer die Härtefälle aufspüren, aktiv werden, und gezielter abschätzen, was ist zumutbar für die Branche und was nicht.»

Krise bringt auch Chancen
Bundesrat Maurer rechnet trotz der Härtefall-Hilfe damit, dass zahlreiche Betriebe Konkurs anmelden müssen. Auch die Arbeitslosenzahl dürfte in den kommenden Monaten wieder steigen. Trotzdem sei ein flächendeckendes Kreditprogramm wie im Frühling nicht mehr angezeigt. «Wir haben keinen Lockdown mehr», sagte Maurer.

Der Finanzminister wies an der Medienkonferenz immer wieder darauf hin, dass die Schweiz in der schwierigsten wirtschaftlichen Situation seit 50 Jahre sei. «Es reicht nicht, ein Kerzlein anzuzünden und zu beten, da braucht es möglicherweise auch harte Massnahmen.»

Aber eine Krise könnte auch genutzt werden, um Strukturbereinigungen einzuleiten, die schon länger fällig waren. Maurer ging dabei auch die missliche Lage von Hotels und Restaurants an. Es gebe das eine oder andere Hotel, das seit Jahrzehnten nicht mehr investiert habe und darum die Kurve früher oder später nicht schaffte. «Aber das ist kein Todesurteil, sondern es besteht immer auch eine Chance, um etwas zu ändern und etwas zu verbessern». 

Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung für die Härtefall-Regelung lediglich zehn Tage. Die Regelung soll auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten.
Gestützt auf die Verordnung sollen Massnahmen der Kantone unterstützt werden können, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes am 25. September 2020 zugesichert oder ausbezahlt worden sind. (sda/htr)