An der ausserordentlichen Sitzung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (GDK) mit Gesundheitsminister Alain Berset sind die Empfehlungen zu Massnahmen auf kantonaler Ebene ergänzt und auch unterstützende Massnahmen auf Bundesebene vorgeschlagen worden. 

Im Anschluss an das Treffen veröffentlichte die GDK eine Medienmitteilung in der sie festhält, dass die Kantone in der besonderen Lage ihre Verantwortung warnehmen würden. Aber auch der Bund müsse zentrale Aufgaben erfüllen. Er könne in Absprache und nach Konsultation der Kantone Massnahmen anordnen. Die Kantone wie auch der Bund müssten aber alles daransetzen, gemeinsam und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Pandemie einzudämmen, um gesundheitlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich schwerwiegendere Folgen so weit als möglich einzuschränken.

Der GDK-Vorstand erachtet es angesichts der bereits in der Mehrheit der Kantone getroffenen und geplanten Entscheide zur Maskentragpflicht in Verkaufsgeschäften und öffentlichen Räumen und der epidemischen Entwicklung als angezeigt, die Maskenpflicht flächendeckend umzusetzen. «Eine bundesrechtliche Regelung unterstützt und konsolidiert als Basismassnahme die bisherigen kantonalen Beschlüsse», schreibt die GDK in einer Mitteilung. Dazu müsse gemäss Epidemiengesetz «sehr zeitnah» durch den Bund ein entsprechendes Konsultationsverfahren bei den Kantonen eingeleitet werden.[IMG 2]

Zudem erachtet der Vorstand aufgrund der epidemischen Entwicklung eine Reaktivierung einer Home-Office-Empfehlung auf Bundesebene. Es sei nötig und zweckmessig, weil Home-Office zur Verminderung der Kontakthäufigkeiten und –intensität auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz beitrage, so die GDK.

Der GDK-Vorstand sei ausserdem der Ansicht, dass Beschränkungen betreffend öffentliche und private Versammlungen  einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten können. Deshalb werde der Bund aufgerufen, umgehend eine einheitliche Regelung für öffentliche und private Versammlungen festzulegen. Höchstzahlen hätten dabei sicherzustellen, dass das normale Familien- und Freundesleben weiterhin möglich bleibt.

Auf kantonaler Ebene empfiehlt die GDK, dass die Auflagen an Bars, Clubs und Diskotheken strenger auszugestalten (z.B. Sperrstunden) und allenfalls deren Schliessung anzuordnen seien. Damit soll die Kontakthäufigkeit und –intensität eingeschränkt werden. Ebenfalls müssen die Kantone das Contact Tracing aufrecht erhalten. Aufgrund der epidemiologischen Lage und Engpässen beim Contact Tracing werde sich hierbei aber die Frage stellen, ob Grossveranstaltungen weiterhin bewilligt werden können.[RELATED]

Taskforce fordert sofortige und flächendeckende Massnahmen
Empfehlungen für eine flächendeckende Maskenpflicht und Rückkehr zum Homeoffice gab auch die COVID-19 Science Task Force an der Point de Presse vom Freitagnachmittag.

Martin Ackermann seien die rapide ansteigenden Fallzahlen ein Schock aber auch eine Chance und ein Weckruf, dass sich die Dinge nun ändern müssten. Man müsse einen Drittel der derzeitigen Übertragung verhindern. Die Taskforce empfiehlt daher Masken in Innenräumen, unabhängig vom Abstand, zu tragen ebenso wie Homeoffice, wann immer dies möglich sei. «Diese Massnahmen sollten flächendeckend und sofort eingeführt werden, denn jeder Tag zählt», so der Leiter der Taskforce vor den Medien.
(htr)