Im Kanton St. Gallen werden bereits seit dem 4. Januar Härtefall-Gesuche von Betrieben aus bestimmten Branchen bearbeitet. Die gesetzlichen Grundlagen dafür mussten allerdings inzwischen bereits angepasst werden – teils weil es Kritik an zu hohen Hürden gab, teils weil der Bund Anpassungen vornahm.

Mit dem Einverständnis der Fraktionen des Kantonsrats hatte die Regierung die Regelungen im Dringlichkeitsrecht in Kraft gesetzt. Die Beratung im Parlament erfolgt nun erst in der Februarsession. Wegen des obligatorischen Finanzreferendums muss das Hilfsprogramm auch noch vom Volks bestätigt werden.

Einige Präzisierungen verlangt
Die zuständige Kommission hat die Vorlage letzte Woche beraten. Sie begrüsse die Ausgestaltung des kantonalen Härtefall-Programms, das mit dem Einbezug der Zulieferer auch ganze Wertschöpfungsketten berücksichtige, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.

Allerdings werden verschiedene Präzisierungen beantragt: So soll der Anteil des Kantons an der finanziellen Hilfe die Grenze von 95 Millionen Franken nicht überschreiten. Das Geld dafür wird aus dem besonderen Eigenkapital entnommen. Mit den Beiträgen des Bundes – voraussichtlich zwei Drittel – könnten damit im Kanton St. Gallen für Härtefälle Mittel in der Höhe von 261 Millionen Franken bereitstehen.

Weiter verlangt die Kommission, dass bewilligte Kredite möglichst rasch bezogen werden müssen. Nach 60 Tagen soll die Gewährung einer Solidarbürgschaft verfallen, wenn sie nicht genutzt wird. (sda/npa)